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Betrieb der Informationsstelle "Fahrradparken"

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 5 TagenLaut Quelle: 2026-11-12T11:00:00+01:00

Auftraggeber

Bundesamt für Logistik und Mobilität

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Betrieb der Informationsstelle "Fahrradparken"

Einordnung

CPV-Codes
  • 63712400
  • 71000000
  • 71210000
  • 71240000
  • 75130000
  • 75131000
NUTS-Codes
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Erfüllungsort
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Betrieb der Informationsstelle "Fahrradparken"

    Beschreibung

    Gegenstand der auszuschreibenden Leistung ist die Fortführung und der Betrieb der Informationsstelle "Fahrradparken". Dem BALM wurde die Projektträgerschaft für das Sonderprogramm "Stadt und Land" (SP "S&L") übertragen. Hierzu zählt auch der Betrieb der im Jahr 2021 eingerichteten Informationsstelle, die Kommunen sowie weitere relevante Akteure durch fachliche Beratung, Wissenstransfer, Informationsangebote und praxisorientierte Arbeitshilfen bei der Planung und Umsetzung von Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäusern unterstützt. Die derzeitige Beauftragung endet zum 31.12.2027; die Informationsstelle soll ab dem 01.01.2028 fortgeführt und fachlich sowie inhaltlich bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die weitere Entwicklung des Handlungsfeldes und die bis zum Jahr 2030 bestehende Verwaltungsvereinbarung des SP "S&L" begründen auch über das Jahr 2027 hinaus einen erheblichen Informations- und Unterstützungsbedarf. Aktuellere Abschätzungen aus der laufenden Auftragsperiode gehen aufgrund des prognostizierten steigenden Fahrgastaufkommens von rund 1,84 Mio. zusätzlichen Fahrradstellplätzen bis zum Jahr 2040 aus. Gleichzeitig steigen die planerischen, technischen, organisatorischen und betrieblichen Anforderungen, insbesondere bei Fahrradparkhäusern und komplexen Anlagen an Bahnhöfen und sonstigen ÖPV-Schnittstellen. Darüber hinaus gewinnen Themen wie Digitalisierung und Zugangssysteme, Datenstandards und Schnittstellen, GIS-gestützte Planungsverfahren sowie digitale und perspektivisch KI-gestützte Wissensangebote an Bedeutung. Um die Umsetzung vor Ort durch Information und Beratung zu unterstützen und insbesondere die Kommunen in die Lage zu versetzen, eigenständig Fahrradabstellanlagen an ÖPV-Stationen zu planen und umzusetzen, soll die bestehende Informationsstelle "Fahrradparken" ab dem 01.01.2028 fortgeführt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Hierzu sollen die bisherigen Erkenntnisse und relevanten Wissensbestände, insbesondere bestehende Studien und Publikationen der Informationsstelle, systematisch gesichert, aktualisiert und durch neu zu erarbeitende Informationen ergänzt sowie aktiv und serviceorientiert insbesondere an interessierte Kommunen und weitere relevante Akteure weitergegeben werden. Die Informationsstelle soll dabei auch neue fachliche und technische Entwicklungen aufgreifen und für die kommunale Praxis nutzbar machen. Die vorgenannten Leistungen können nicht selbst durch den Auftraggeber erbracht werden, sodass der Bedarf einer Vergabe der Leistungen an einen Auftragnehmer mit entsprechender fachlicher Expertise besteht.

    CPV-Codes
    • 63712400
    • 71000000
    • 71210000
    • 71240000
    • 75130000
    • 75131000
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 764252-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.