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Status unbekannt

Erweiterung Grundschule Langenzenn – Fachplanung Tragwerksplanung

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Stadt Langenzenn

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die Stadt Langenzenn plant die Erweiterung und Sanierung in geringem Umfang ihrer Grundschule. Mit dieser Maßnahme kann der Unterrichtsbereich neu strukturiert und für den Ganztagesbereich erweitert werden (BRI ca. 1.900 m³, BGF ca. 690 m²). Die Grundschule besteht aus den 4 Bauteilen A/B/C-Süd/C-Nord.Die Planungsleistungen beschränken sich auf den Anbau an den Bauteil C-Süd. Dort soll ein Verbindungsbau im EG abgebrochen und mit einem Anbau über drei Geschosse (UG/EG/OG) wieder neu erstellt werden. Im UG werden die vorhandene Mensa und ein Aufenthaltsraum saniert und im Anbau eine Mensaküche geschaffen und der Mensaraum erweitert. Im EG und auch im OG sollen je ein neuer Verbindungsgang, ein neues Klassenzimmer, ein Marktplatz für offenen Unterricht und ein Garderobenraum entstehen. Grundlage der Tragwerksplanung und Abrechnung ist HOAI § 50 Abs. 1.Fachplanung Tragwerksplanung:Die Leistungen zur Tragwerksplanung umfassen die Begleitung des Abbruchs und statische Fachplanung für den Anbau nach HOAI § 50 Abs. 1. Das beiliegende Konzept bildet dabei noch keine Lösung dar. Diese ist mit den fachlich Beteiligten insgesamt abzustimmen.Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen nach HOAI Teil 4 Abschnitt 1, Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 und als besondere die ingenieurtechnische Begleitung innerhalb der Leistungsphase 8.

Einordnung

CPV-Codes
  • 71310000
  • 71327000
  • 71328000
  • 71340000
NUTS-Codes
  • BayernDE259
Erfüllungsort
  • Langenzenn · DE259 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Erweiterung Grundschule Langenzenn – Fachplanung Tragwerksplanung

    Beschreibung

    Die Stadt Langenzenn plant die Erweiterung und Sanierung in geringem Umfang ihrer Grundschule. Mit dieser Maßnahme kann der Unterrichtsbereich neu strukturiert und für den Ganztagesbereich erweitert werden (BRI ca. 1.900 m³, BGF ca. 690 m²). Die Grundschule besteht aus den 4 Bauteilen A/B/C-Süd/C-Nord.Die Planungsleistungen beschränken sich auf den Anbau an den Bauteil C-Süd. Dort soll ein Verbindungsbau im EG abgebrochen und mit einem Anbau über drei Geschosse (UG/EG/OG) wieder neu erstellt werden. Im UG werden die vorhandene Mensa und ein Aufenthaltsraum saniert und im Anbau eine Mensaküche geschaffen und der Mensaraum erweitert. Im EG und auch im OG sollen je ein neuer Verbindungsgang, ein neues Klassenzimmer, ein Marktplatz für offenen Unterricht und ein Garderobenraum entstehen. Grundlage der Tragwerksplanung und Abrechnung ist HOAI § 50 Abs. 1.Fachplanung Tragwerksplanung:Die Leistungen zur Tragwerksplanung umfassen die Begleitung des Abbruchs und statische Fachplanung für den Anbau nach HOAI § 50 Abs. 1. Das beiliegende Konzept bildet dabei noch keine Lösung dar. Diese ist mit den fachlich Beteiligten insgesamt abzustimmen.Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen nach HOAI Teil 4 Abschnitt 1, Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 und als besondere die ingenieurtechnische Begleitung innerhalb der Leistungsphase 8.

    CPV-Codes
    • 71310000
    • 71327000
    • 71328000
    • 71340000
    NUTS-Codes
    • BayernDE259
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 744665-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.