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Status unbekannt

Lieferung von Weichen für das Gleisnetz der RSAG in den Jahren 2027-2029

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Rostocker Straßenbahn AG

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentliches Unternehmen

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) plant in den Jahren 2027 bis 2029 ca. 24 Weichen im Gleisnetz der RSAG zu erneuern.

Einordnung

CPV-Codes
  • 34946220
NUTS-Codes
  • Mecklenburg-VorpommernDE803
Erfüllungsort
  • Rostock · DE803 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Lieferung von Weichen für das Gleisnetz der RSAG in den Jahren 2027-2029

    Beschreibung

    Die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) plant in den Jahren 2027 bis 2029 ca. 24 Weichen im Gleisnetz der RSAG zu erneuern. Für die ausgeschriebenen Weichen gelten folgende technische Ausführungsanforderungen: • Stellvorrichtung: Fabrikat Hanning & Kahl. • Zungenvorrichtung: Weichenzunge in unterschlagener Ausführung. • Werkstoffanforderung: Weichenzunge und Backenschiene in Stahlgüte HT 350. • Besohlung: Weichen mit Betonbesohlung ausführen. Das Aufmaß für die Weichen ist durch die Bieter zu erstellen und die Leistung im Angebot mit aufzunehmen.

    CPV-Codes
    • 34946220
    NUTS-Codes
    • Mecklenburg-VorpommernDE803
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 734955-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.