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2026-72_K164_ENB_Objektplanung_Verkehrsanlagen_besondere_Leistungen

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 3 WochenLaut Quelle: 2026-11-20T10:00:00+01:00

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr- Geschäftsbereich Lingen beabsichtigt im Auftrag und auf Rechnung des Landkreises Cloppenburg, den Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Große Hase im Zuge der K 164 in der Stadt Löningen zu errichten. Schäden des Bauwerks begründen den Neubau des Ersatzbauwerkes. Im Nachfolgenden wird die allgemeine zu erbringende Leistung für den Ersatzneubau für die Große Hasebrücke beschrieben. Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Für den Neubau des Ersatzbauwerkes ist folgende Leistung zu erbringen: LPH 1 bis LPH 4 Objektplanung Verkehrsanlagen (LPH 5 und LPH 6 optional) und besondere Leistungen Die K 164 verbindet die Bundesstraße 213 überregional mit der Landesstraße 60 und gleichzeitig die Ortschaften Angelbeck und Huckelrieden mit der Stadt Löningen im Süden des Landkreises Cloppenburg. Sie hat nach RIN die Kategorie LS VI, Verbindungsstufe nahräumig. Somit ist sie nach RAL der Entwurfsklasse 4 zuzuordnen. Das Bauwerk befindet sich bei Station 1.758 im Abschnitt 25 im Zuge der K 164 im Landkreis Cloppenburg in der Stadt Löningen, innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt daher 50 km/h. Das Ersatzbauwerk soll an gleicher Stelle errichtet werden. Die Kreisstraße verläuft ab der B 213 durch die Stadt Löningen. Gemäß der Straßenverkehrszählung aus 2021 wurden für die K 164 im Abs.25; St. 1.758 folgende Daten erhoben: - DTV: 1.353 Kfz/24h - SV: 143 Kfz/24h Die K 164 befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Großen Hase, des Essener Kanals und der Überfallhase des Landkreises Cloppenburg. Große Hasebrücke: Im Zuge der K 164, im Abschnitt 25 befindet sich in Station 1.758 die Brücke über die Große Hase. Bauwerkskenndaten Bestandsbauwerke ASB Nr. 3212503 0 Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.) 4548 Bauwerksname K 164 Brücke über WI. Große Hase Für Bestandsbauwerke: Konstruktion 3-stegige Plattenbalkenbrücke Hauptbaustoff des Überbaus Stahlbeton Letzte Hauptprüfung 2019 Bauzustandsnote 2,7 Baujahr 1950 Einzelstützweite / Blocklängen 40,45 m Vor und hinter der Brücke sind beidseitig Geh- und Radwege angeschlossen, die auf der Südwestseite bituminös, in allen anderen Bereichen in Pflasterbauweise vorhanden sind. Am Anfang der geschlossenen Ortschaft bei ca. Station 1.675 verläuft der Geh- und Radweg auf der Westseite der K 164. Auf der Südwestseite bei ca. Stat. 1.712 befindet sich eine Zufahrt zum Parkplatz des Freibades. Im weiteren Verlauf Richtung Löningen ist die Fahrbahn beidseitig mit Rinnen und Bordanlagen versehen. Nordwestlich der Großen Hasebrücke ist eine Parkbucht vorhanden. Im Weiteren verläuft die K164 in Richtung Löningen in einem Kurvenbereich mit aufgeweitetem Knotenpunkt. Die bestehenden Fahrbahnbreiten der Kreisstraße beträgt im südlichen ca. 6,00 m und im nördlichen Bereich ca. 6,50 m. Die Große Hase ist ein Gewässer II. Ordnung und liegt in der Verantwortung des NLWKN Cloppenburg.

Einordnung

CPV-Codes
  • 71322500
NUTS-Codes
  • NiedersachsenDE948
Erfüllungsort
  • Cloppenburg · DE948 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    2026-72_K164_ENB_Objektplanung_Verkehrsanlagen_besondere_Leistungen

    Beschreibung

    Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 für die drei vorgenannten Ersatzbauwerke zu erbringen: Leistungsphase 1 (LPH 1): Grundlagenermittlung Leistungsphase 2 (LPH 2): Vorplanung Leistungsphase 3 (LPH 3): Entwurfsplanung Leistungsphase 4 (LPH 4): Genehmigungsplanung Die LPH 5 und LPH 6 werden optional nach Vorliegen der planungsrechtlichen Absicherung vergeben. Sämtliche Angaben des Bieters zur LPH 5 (Ausführungsplanung) und LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe) der OP Verkehrsanlagen sowie der besonderen Leistungen einschließlich der Preise zu LPH 5 und LPH 6 werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt. Im ersten Schritt werden aber nur die LPH 1 bis LPH 4 im Zusammenhang mit der OP Verkehrsanlagen mit Zuschlagserteilung beauftragt. Die Bürger und politischen Gremien sollen frühzeitig über das Projekt Ersatzbauwerk Große Hasebrücke informiert und am Projekt beteiligt werden. Daher hat der AN die Planungen bzw. den Entwurf vor politischen Gremien und vor Bürgerversammlungen an voraussichtlich mehreren Terminen zu erläutern (s. neben Grundleistungen LPH 3 auch besondere Leistungen zu LPH 1, zu LPH 2 und zu LPH 4 Leistungsbeschreibung Große Hasebrücke). Die Termine sind vom AN vorzubereiten, zu protokollieren und nachzubereiten. Der AN hat die Ergebnisse der vorgebrachten Anregungen und Hinweise bei seinen Planungen zu berücksichtigen. Die Termine werden werktags voraussichtlich nach 16:00 Uhr stattfinden. Neben den Grundleistungen sind besondere Leistungen in den Leistungsbeschreibungen erwähnt (s. LB Verkehrsanlagen).

    CPV-Codes
    • 71322500
    NUTS-Codes
    • NiedersachsenDE948
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 729732-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.