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Status unbekannt

VgV Aufdimensionierung Hauptsammler Alte Rheinstraße/Eisenbahnstraße

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Stadt Lahr

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Gegenstand des Verfahrens ist die europaweite Vergabe von Ingenieurleistungen für die "Kanalaufimensionierung Hauptsammler" im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 17 VgV. Im Zuge der Weiterentwicklung der Entwässerungsinfrastruktur der Stadt Lahr ist die Aufdimensionierung des Hauptsammlers im Bereich der Freiburger Straße / Kanadaring / Eisenbahnstraße / Alte Rheinstraße vorgesehen. Der betreffende Abschnitt ist in den Planunterlagen als Maßnahme 1.2 ausgewiesen. Für den dargestellten Maßnahmenbereich ist nach derzeitigem Planungsstand eine Aufdimensionierung des Hauptsammlers auf DN 1400 vorgesehen. Gegenstand der Planung ist die Entwicklung und Umsetzung der hierfür erforderlichen baulichen Maßnahme einschließlich der Einbindung in das bestehende Kanalnetz. Die genaue Abgrenzung und Ausgestaltung des auszubauenden Abschnitts ist auf Grundlage der vorhandenen Bestands- und Planungsunterlagen weiterzuentwickeln. Eine wesentliche Grundlage für die weitere Bearbeitung bilden die hydraulischen Randbedingungen des Entwässerungssystems und die Ergebnisse der Fortschreibung des Generalentwässerungsplans (GEP). Die vorgesehene Dimensionierung auf DN 1400 ist unter Berücksichtigung dieser Grundlagen im weiteren Planungsverlauf zu verifizieren. Bei der Planung sind die vorhandenen örtlichen Randbedingungen des Maßnahmenbereichs zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Einbindung in das bestehende Kanalnetz, die vorhandenen Verkehrs- und Grundstücksverhältnisse sowie bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen und sonstige infrastrukturelle Anlagen. Die erforderlichen Anschlüsse und Übergänge an den Bestand sind entsprechend der gewählten technischen Lösung auszubilden. Die Maßnahme ist unter Berücksichtigung der bestehenden Entwässerungsfunktion zu entwickeln. Für die bauliche Umsetzung ist daher eine geeignete Vorgehensweise vorzusehen, mit der die erforderliche Abwasserableitung auch während der Bauzeit sichergestellt werden kann. Soweit hierfür Bauzustände, abschnittsweise Umschlüsse oder temporäre Lösungen erforderlich werden, sind diese im Zuge der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die Planung soll insgesamt eine technisch geeignete, wirtschaftliche und dauerhaft betriebssichere Lösung für die Aufdimensionierung des Hauptsammlers auf DN 1400 gewährleisten und die Maßnahme von der weiteren planerischen Konkretisierung bis zur baulichen Umsetzung begleiten.

Einordnung

CPV-Codes
  • 71300000
NUTS-Codes
  • Baden-WürttembergDE134
Erfüllungsort
  • Lahr/Schwarzwald · DE134 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    VgV Aufdimensionierung Hauptsammler Alte Rheinstraße/Eisenbahnstraße

    Beschreibung

    Gegenstand des Verfahrens ist die europaweite Vergabe von Ingenieurleistungen für die "Kanalaufimensionierung Hauptsammler" im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 17 VgV. Im Zuge der Weiterentwicklung der Entwässerungsinfrastruktur der Stadt Lahr ist die Aufdimensionierung des Hauptsammlers im Bereich der Freiburger Straße / Kanadaring / Eisenbahnstraße / Alte Rheinstraße vorgesehen. Der betreffende Abschnitt ist in den Planunterlagen als Maßnahme 1.2 ausgewiesen. Für den dargestellten Maßnahmenbereich ist nach derzeitigem Planungsstand eine Aufdimensionierung des Hauptsammlers auf DN 1400 vorgesehen. Gegenstand der Planung ist die Entwicklung und Umsetzung der hierfür erforderlichen baulichen Maßnahme einschließlich der Einbindung in das bestehende Kanalnetz. Die genaue Abgrenzung und Ausgestaltung des auszubauenden Abschnitts ist auf Grundlage der vorhandenen Bestands- und Planungsunterlagen weiterzuentwickeln. Eine wesentliche Grundlage für die weitere Bearbeitung bilden die hydraulischen Randbedingungen des Entwässerungssystems und die Ergebnisse der Fortschreibung des Generalentwässerungsplans (GEP). Die vorgesehene Dimensionierung auf DN 1400 ist unter Berücksichtigung dieser Grundlagen im weiteren Planungsverlauf zu verifizieren. Bei der Planung sind die vorhandenen örtlichen Randbedingungen des Maßnahmenbereichs zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Einbindung in das bestehende Kanalnetz, die vorhandenen Verkehrs- und Grundstücksverhältnisse sowie bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen und sonstige infrastrukturelle Anlagen. Die erforderlichen Anschlüsse und Übergänge an den Bestand sind entsprechend der gewählten technischen Lösung auszubilden. Die Maßnahme ist unter Berücksichtigung der bestehenden Entwässerungsfunktion zu entwickeln. Für die bauliche Umsetzung ist daher eine geeignete Vorgehensweise vorzusehen, mit der die erforderliche Abwasserableitung auch während der Bauzeit sichergestellt werden kann. Soweit hierfür Bauzustände, abschnittsweise Umschlüsse oder temporäre Lösungen erforderlich werden, sind diese im Zuge der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die Planung soll insgesamt eine technisch geeignete, wirtschaftliche und dauerhaft betriebssichere Lösung für die Aufdimensionierung des Hauptsammlers auf DN 1400 gewährleisten und die Maßnahme von der weiteren planerischen Konkretisierung bis zur baulichen Umsetzung begleiten.

    CPV-Codes
    • 71300000
    NUTS-Codes
    • Baden-WürttembergDE134
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 729320-2026.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.