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Status unbekannt

Flugzieldarstellung Learjet

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Nicht offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Für die Projekte der Projektabteilung See im BAAINBw (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) sind für Funktionsnachweise und Erprobungen der Waffensysteme an Bord von Neu- und Umbauten von Marineeinheiten auf See unter anderem zivile Flugzieldarstellungen (FZDen) im Geschwindigkeitsbereich 120-180 m/s mit Learjets notwendig. Zur Deckung des gesamten Bedarfes an FZDen in der Projektabteilung (PA) See soll ein Abrufvertrag über 5 Jahre geschlossen werden. Die Termine der Einsatzzeiten bedürfen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse der Erprobungsumstände (z. B. Funktions- und Betriebsfähigkeit der zu testenden Bordanlagen der Schiffe, Wetterbedingungen) hoher Flexibilität des Auftragnehmers (AN).

Einordnung

CPV-Codes
  • 60440000
NUTS-Codes
  • Schleswig-HolsteinDEF0B
Erfüllungsort
  • Kiel · DEF0B · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Flugzieldarstellung Learjet

    Beschreibung

    1854 Flugstunden

    CPV-Codes
    • 60440000
    NUTS-Codes
    • Schleswig-HolsteinDEF0B
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 722891-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.