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Durchführung von Kontroll-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Dienstkraftfahrzeugen des Deutschen Bundestages

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 3 WochenLaut Quelle: 2026-11-18T12:00:00+01:00

Auftraggeber

Deutscher Bundestag - Vergabereferat

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Durchführung von Kontroll-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Dienstkraftfahrzeugen des Deutschen Bundestages

Einordnung

CPV-Codes
  • 50110000
NUTS-Codes
  • BerlinDE300
Erfüllungsort
  • Berlin · DE300 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Durchführung von Kontroll-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Dienstkraftfahrzeugen des Deutschen Bundestages

    Beschreibung

    Gegenstand der Leistung sind die Kontrolle, Wartung und Reperatur von 22 Dienstkraftfahrzeugen und 5 Anhängern des Deutschen Bundestages. Zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit der Dienstkraftfahrzeuge und Anhänger sind insbesondere folgende Leistungen durchzuführen: • Halbjährliche Kontrollarbeiten - Bremstest, • anlassbezogene Reparaturen einschließlich Karosserie- und Lackierarbeiten, • Inspektionen nach Kilometer- oder Zeitintervall, • Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, UVV von Ladebordwänden (Unfallverhütungsvorschrift; DGUV 70).

    CPV-Codes
    • 50110000
    NUTS-Codes
    • BerlinDE300
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 721598-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.