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Status unbekannt

Beratungskontingent zur Sicherstellung des Regelbetriebs und zur Stabilisierung der personalwirtschaftlichen Prozesse im Servicecenter Personal der Knappschaft Kliniken Solution GmbH

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Knappschaft Kliniken Solution

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentliches Unternehmen

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Beratungskontingent zur Sicherstellung des Regelbetriebs und zur Stabilisierung der personalwirtschaftlichen Prozesse im Servicecenter Personal der Knappschaft Kliniken Solution GmbH

Einordnung

CPV-Codes
  • 79630000
  • 79631000
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA51
Erfüllungsort
  • Bochum · DEA51 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Beratungskontingent zur Sicherstellung des Regelbetriebs und zur Stabilisierung der personalwirtschaftlichen Prozesse im Servicecenter Personal der Knappschaft Kliniken Solution GmbH

    Beschreibung

    Beratungs-, operative Unterstützungs- und Umsetzungsleistungen zur Sicherstellung des Regelbetriebs und zur Stabilisierung der personalwirtschaftlichen Prozesse im Servicecenter Personal der Knappschaft Kliniken Solution GmbH

    CPV-Codes
    • 79630000
    • 79631000
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA51
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 721472-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.