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Status unbekannt

Dienstleistungskonzession - Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienste, BFRA - Campus Schulzendorf, Ruppiner Chaussee 268, 13503 Berlin

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Am Standort Ruppiner Chaussee 268, 13503 Berlin befindet sich die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA Campus Schulzendorf). Auf dem Campus sind durchschnittlich rund 250 Mitarbeitende und Auszubildende tätig. Darüber hinaus befindet sich auf dem Gelände unter anderem die Polizei Berlin, deren Mitarbeitende das Bistro ebenfalls nutzen können. Die tatsächliche Anzahl der täglichen Besucher variiert. Eine Garantie für eine bestimmte Gästezahl oder einen Mindestumsatz kann nicht übernommen werden. Die Bewirtschaftung der Kantine soll durch einen externen Mie-ter/Betreiber/Bewirtschafter erfolgen. Eine Miete sowie Betriebskosten sind nicht zu zahlen.

Einordnung

CPV-Codes
  • 55500000
NUTS-Codes
  • BerlinDE300
Erfüllungsort
  • Berlin · DE300 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Dienstleistungskonzession - Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienste, BFRA - Campus Schulzendorf, Ruppiner Chaussee 268, 13503 Berlin

    Beschreibung

    Am Standort Ruppiner Chaussee 268, 13503 Berlin befindet sich die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA Campus Schulzendorf). Auf dem Campus sind durchschnittlich rund 250 Mitarbeitende und Auszubildende tätig. Darüber hinaus befindet sich auf dem Gelände unter anderem die Polizei Berlin, deren Mitarbeitende das Bistro ebenfalls nutzen können. Die tatsächliche Anzahl der täglichen Besucher variiert. Eine Garantie für eine bestimmte Gästezahl oder einen Mindestumsatz kann nicht übernommen werden. Für den Zutritt zum Gelände benötigen Betreiber und eingesetztes Personal eine Erlaubniskarte. Diese ist sichtbar zu tragen. Die Beantragung erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen. Eine regelmäßige Überprüfung der Zutrittsberechtigungen erfolgt durch die Polizei Berlin. Die Mietfläche beträgt ca. 156 m², bestehend aus Ausgabeküche, Toiletten und Nebenflächen. Küchentechnik ist vorhanden. Kleininventar (Geschirr, Besteck, Kochgeschirr), eine Kaffeemaschine und Kasse, sowie ggf. Mobiliar (Tische und Stühle) sind vom Mieter zu stellen. Eine Inventarliste, Grundrisse und ein Mustermietvertrag sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Für den Mietvertragsabschluss erfolgt eine Neuaufnahme der Küchenausstattung, so dass hinsichtlich der beigefügten Ausstattungsliste kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit besteht. Die Bewirtschaftung der Kantine soll durch einen externen Mieter/Betreiber/Bewirtschafter erfolgen. Eine Miete sowie Betriebskosten sind nicht zu zahlen. Öffnungszeiten der Kantine: Das Bistro soll grundsätzlich montags bis freitags von 07:00 bis 15:00 Uhr geöffnet sein. Frühstücksangebot: 07:00 bis 10:00 Uhr Mittagsangebot: ca. 11:15 bis 14:00 Uhr Weitere Einzelheiten sind dem Mustermietvertrag und der Angebotsaufforderung zu entnehmen.

    CPV-Codes
    • 55500000
    NUTS-Codes
    • BerlinDE300
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 717773-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.