Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10 (LR 48/49)
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
in 3 Wochen
- Auftraggeber
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
- Geschätzter Auftragswert
ab 3.430.000,00 EUR (geschätzt)
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 48/49 in insgesamt einem Los aus (§ 21 VgV)
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Niedersachsen
- Erfüllungsort
- DE929 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10 (LR 48/49)
- Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbe-hörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 48/49 in insgesamt einem Los aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Der Auftraggeber wird über die im Angebotsvordruck genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Ange-botsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen bei-zufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Niedersachsen
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 717102-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
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