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Landschaftsbauarbeiten

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 3 WochenLaut Quelle: 2026-11-19T10:00:00+01:00

Auftraggeber

Stadtverwaltung Gerlingen

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Geländemodellierung Bodenauftrag / abtrag ca. 500 m3 Geländearbeiten: Modellierung Graben Länge ca.100 m Breite ca. 5 m Pflasterarbeiten: Betonpflaster gesamt ca. 800 m2 davon Pflaster gelagert wiedereinbau ca. 300 m2 Fassadenrinnen: ca. 60 m Einbauten: Betonsitzbänke ca. 12m, Fahrradbügel ca. 8 Stk, Poller ca. 20 Stk. Vegetationsarbeiten: Rasen ca. 1200 m2 Pflanzung Hochstämme ca. 6 Stk Pflanzug Sträucher ca. 100 m2

Einordnung

CPV-Codes
  • 45112700
NUTS-Codes
  • Baden-WürttembergDE115
Erfüllungsort
  • Gerlingen · DE115 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Landschaftsbauarbeiten

    Beschreibung

    Geländemodellierung Bodenauftrag / abtrag ca. 500 m3 Geländearbeiten: Modellierung Graben Länge ca.100 m Breite ca. 5 m Pflasterarbeiten: Betonpflaster gesamt ca. 800 m2 davon Pflaster gelagert wiedereinbau ca. 300 m2 Fassadenrinnen: ca. 60 m Einbauten: Betonsitzbänke ca. 12m, Fahrradbügel ca. 8 Stk, Poller ca. 20 Stk. Vegetationsarbeiten: Rasen ca. 1200 m2 Pflanzung Hochstämme ca. 6 Stk Pflanzug Sträucher ca. 100 m2

    CPV-Codes
    • 45112700
    NUTS-Codes
    • Baden-WürttembergDE115
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 716530-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.