Gemeinde Nufringen - Investorenwettbewerb über die Errichtung von Mehrfamilienhäusern
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Gemeinde Nufringen
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Die Gemeinde Nufringen hat die Baugebiete "Hinterer Steig Süd" und "Gansäcker" erschlossen. Die Baugebiete dienen Wohnzwecken und sind als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Im Rahmen eines Investorenwettbewerbs sucht die Gemeinde Nufringen einen Investor, der die Grundstücke Hinterer Steig Süd 1, 16, 15 und 14 kauft und hierauf Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern errichtet.
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Baden-Württemberg
- Erfüllungsort
- Nufringen · DE112 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Gemeinde Nufringen - Investorenwettbewerb über die Errichtung von Mehrfamilienhäusern
- Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Auswahl eines Investors für die Flurstücke 1645/12; 1645/25; 1645/24; 1645/23 im Wohngebiet Hinterer Steig Süd im Rahmen einer Konzeptvergabe. Der auszuwählende Investor soll die angebotene Fläche von insgesamt 2625,173 m² kaufen und nach näherer Maßgabe seines Konzepts bebauen. Hierbei hat der Investor insbesondere die Vorgaben der Gemeinde Nufringen aus dem Bebauungsplan sowie die Satzung über den Bebauungsplan zu beachten. Der Investor hat überdies folgende städtebauliche Kennwerte und Vorgaben insbesondere zu beachten: - Auf dem Grundstück sind Mehrfamilienhäuser zu errichten. Die von den Investoren eingereichten Konzepte werden verpflichtender Bestandteil des notariell zu beurkundeten Kaufvertrags. Dabei gelten folgende Ziele: - ein zukunfts- und sozialorientiertes innovatives Wohnbauvorhaben zu schaffen, - nachhaltige und ökologische Standards einzuhalten, Vorgesehener Vertragsschluss ist bis spätestens Frühjahr 2027 vorgesehen. Die bezugsfertige Fertigstellung der Neubauten muss spätestens drei Jahre nach Vertragsschluss erfolgen. Zudem muss ein Mindestanteil von 5 % der Gesamtwohnfläche förderfähige Wohnfläche nach der "Sozialen Mietwohnraumförderung" sein. Mindestens 10% der Wohnungen müssen mind. 4-Zimmer-Wohnungen sein, deren Wohnfläche nicht unter 100 m² liegt. Hinsichtlich der Barrierefreiheit gilt ergänzend zu §35 LBO, dass auch die Zugänge zu Balkonen, Terrassen, Kellerabstellräumen und Stellplätzen nach DIN 18040 barrierefrei auszuführen sind. Der Mindestkaufpreis beträgt 830 Euro je m2 Grundstücksfläche und daher 2.178.750,00 Euro.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Baden-Württemberg
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 716529-2026.
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