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Status unbekannt

Campus Handwerk - Allgemeine Baustelleneinrichtung

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Handwerkskammer Halle (Saale)

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Bereitstellung der Baustelleneinrichtung für das Bauprojekt Campus Handwerk.

Einordnung

CPV-Codes
  • 45113000
NUTS-Codes
  • Sachsen-AnhaltDEE02
Erfüllungsort
  • Halle (Saale) · DEE02 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Campus Handwerk - Allgemeine Baustelleneinrichtung

    Beschreibung

    600 m Bauzaun errichten und räumen 54000 StWo Bauzaun vorhalten 400 m2 Unterbau Container 100 m2 Verschluß Bauwerksöffnungen Winter 200 h Reinigungsdienst Baustelle Kehren und Saugen 5 t Abfallcontainer betreiben 1 St Sanitärcontainer einrichten,räumen,mieten und betreiben 1 St Bürocontainer einrichten,räumen,mieten und betreiben 50 m3 Leitungsgräben ausheben und verfüllen 8 St Baustromverteiler incl. umsetzen 1450 m Baustromkabel 1 St Erdungsanlage 22 St Baustrahler incl. Holzmaste, Wartung und Instandhaltung 1 St Trinkwasseranschluß incl. Zähler 250 m PE- Rohre 250 m Dämmung PE-Rohre 1 St Abwasseranschluß Sanitärcontainer

    CPV-Codes
    • 45113000
    NUTS-Codes
    • Sachsen-AnhaltDEE02
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 715951-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.