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Reinigungsdienstleistungen für das BSI am Standort Freital

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 4 WochenLaut Quelle: 2026-11-24T11:30:00+01:00

Auftraggeber

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Unterhalts- und Bedarfsreinigung sowie Glas- und Fensterreinigung für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Freital

Einordnung

CPV-Codes
  • 90900000
  • 90910000
  • 90911200
  • 90911300
NUTS-Codes
  • SachsenDED2F
Erfüllungsort
  • Freital · DED2F · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Reinigungsdienstleistungen für das BSI am Standort Freital

    Beschreibung

    Die Leistung umfasst die Unterhalts-sowie Glas- und Fensterreinigung für das BSI in Freital mit einem Bodenreinigungsumfang von monatlich 30.613,38 m² und einem geschätzten Bedarfsreinigungsumfang von jährlich 40 Stunden sowie einem Glas- und Fensterreinigungsumfang von jährlich 1.659 m² (einseitig angegeben, beidseitig zu reinigen). Leistungszeitraum: 01.10.2027 und 30.09.2031. Es besteht eine Option den Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit bis zu zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.

    CPV-Codes
    • 90900000
    • 90910000
    • 90911200
    • 90911300
    NUTS-Codes
    • SachsenDED2F
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 714973-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.