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Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 822, 823 und 825

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 6 WochenLaut Quelle: 2026-12-08T12:00:00+01:00

Auftraggeber

Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 822: Mammendorf (S)[R] – Adelshofen – Jesenwang – Landsberied – Schöngeising (S) – Fürstenfeldbruck (S)[R] und zurück, Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 823: Dünzelbach – Adelshofen – Jesenwang – Fürstenfeldbruck (S)[R] und zurück, Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 825: Dünzelbach – Moorenweis – Jesenwang – Landsberied – Fürstenfeldbruck (S)[R] und zurück.

Einordnung

CPV-Codes
  • 60112000
NUTS-Codes
  • BayernDE21C
Erfüllungsort
  • DE21C · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 822, 823 und 825

    Beschreibung

    — ca. 1 068 925 Nwkm/a, — 9 Gebrauchtfahrzeuge Fahrzeugmix 10 m 12 m 18 m Niederflur, Niederflur-Überland, LowEntry oder LowEntry-Überland — ca. 70 Haltestellen Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 8 685 000 bis 9 720 000 EUR.

    CPV-Codes
    • 60112000
    NUTS-Codes
    • BayernDE21C
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 714043-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.