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Status unbekannt

Holzschwellen-Lieferung Kiefer U5 Ost Los 1 [ba]

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Hamburger Hochbahn AG

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Herstellung, Lieferung und Entladen/Lagern von 2800 Stück Holzgleisschwellen Kiefer 2,60 m gemäß technischen Lieferbedingungen TL 02.24 U5 Neubau Haltestellen Sengelmannstrasse/City Nord

Einordnung

CPV-Codes
  • 34947000
NUTS-Codes
  • HamburgDE600
Erfüllungsort
  • Hamburg · DE600 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Holzschwellen-Lieferung Kiefer U5 Ost Los 1 [ba]

    Beschreibung

    2800 Gleisschwellen aus Kiefer, 2,6m lang, Gruppe 1, Form 1, im Oberlager ganzflächig gehobelt bzw. gesägt, Bohrung Nr.21 nach Zchng. 1N340/40 Pos.1 aufgeplattet und vormontiert, nach vorliegenden Technische Lieferbedingungen TIB 24 von TL-04/2020 für Kieferholzschwellen SALZDRUCKIMPRÄGNIERT Technische Lieferbedingungen TIB 24 von TL-04/2020 für Kieferholzschwellen SALZDRUCKIMPRÄGNIERT Schwellen gebündelt am Lieferort entladen und nach Anweisung AG fachgerecht zwischenlagern

    CPV-Codes
    • 34947000
    NUTS-Codes
    • HamburgDE600
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 712783-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.