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Telemedizin in den Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen und der Abschiebungshafteinrichtung

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 3 WochenLaut Quelle: 2026-11-16T11:00:00+01:00

Auftraggeber

Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Gegenstand der Ausschreibung sind telemedizinische Leistungen und medizinisches bzw. therapeutisches Videodolmetschen für die inhaftierten Menschen in allen fünf Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen und der Abschiebungshafteinrichtung. Ziel der Ausschreibung ist die Sicherstellung der in der Verantwortung der Justizbehörden gegenüber den Gefangenen bzw. Untergebrachten liegenden Gewährleistung der notwendigen, ausreichenden und zweckmäßigen medizinischen Versorgung, die sich aufgrund des Äquivalenzprinzips an den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu orientieren hat (§§ 73 Abs. 1 ThürJVollzGB, 24 ThürSVVollzG). Für die Abschiebungshafteinrichtung folgt die Pflicht aus § 106 Abs. 2 Satz 3 AufenthG. i. V. m. §§ 171 und 56 ff. StVollzG.

Einordnung

CPV-Codes
  • 85100000
NUTS-Codes
  • ThüringenDEG01
Erfüllungsort
  • DEG01 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Telemedizin in den Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen und der Abschiebungshafteinrichtung

    Beschreibung

    Gegenstand der Ausschreibung sind telemedizinische Leistungen und medizinisches bzw. therapeutisches Videodolmetschen für die inhaftierten Menschen in allen fünf Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen und der Abschiebungshafteinrichtung. Ziel der Ausschreibung ist die Sicherstellung der in der Verantwortung der Justizbehörden gegenüber den Gefangenen bzw. Untergebrachten liegenden Gewährleistung der notwendigen, ausreichenden und zweckmäßigen medizinischen Versorgung, die sich aufgrund des Äquivalenzprinzips an den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu orientieren hat (§§ 73 Abs. 1 ThürJVollzGB, 24 ThürSVVollzG). Für die Abschiebungshafteinrichtung folgt die Pflicht aus § 106 Abs. 2 Satz 3 AufenthG. i. V. m. §§ 171 und 56 ff. StVollzG.

    CPV-Codes
    • 85100000
    NUTS-Codes
    • ThüringenDEG01
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 710945-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.