Telemedizin in den Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen und der Abschiebungshafteinrichtung
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Eckdaten
- Angebotsfrist
in 3 Wochen
- Auftraggeber
Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung sind telemedizinische Leistungen und medizinisches bzw. therapeutisches Videodolmetschen für die inhaftierten Menschen in allen fünf Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen und der Abschiebungshafteinrichtung. Ziel der Ausschreibung ist die Sicherstellung der in der Verantwortung der Justizbehörden gegenüber den Gefangenen bzw. Untergebrachten liegenden Gewährleistung der notwendigen, ausreichenden und zweckmäßigen medizinischen Versorgung, die sich aufgrund des Äquivalenzprinzips an den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu orientieren hat (§§ 73 Abs. 1 ThürJVollzGB, 24 ThürSVVollzG). Für die Abschiebungshafteinrichtung folgt die Pflicht aus § 106 Abs. 2 Satz 3 AufenthG. i. V. m. §§ 171 und 56 ff. StVollzG.
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Thüringen
- Erfüllungsort
- DEG01 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Telemedizin in den Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen und der Abschiebungshafteinrichtung
- Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind telemedizinische Leistungen und medizinisches bzw. therapeutisches Videodolmetschen für die inhaftierten Menschen in allen fünf Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen und der Abschiebungshafteinrichtung. Ziel der Ausschreibung ist die Sicherstellung der in der Verantwortung der Justizbehörden gegenüber den Gefangenen bzw. Untergebrachten liegenden Gewährleistung der notwendigen, ausreichenden und zweckmäßigen medizinischen Versorgung, die sich aufgrund des Äquivalenzprinzips an den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu orientieren hat (§§ 73 Abs. 1 ThürJVollzGB, 24 ThürSVVollzG). Für die Abschiebungshafteinrichtung folgt die Pflicht aus § 106 Abs. 2 Satz 3 AufenthG. i. V. m. §§ 171 und 56 ff. StVollzG.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Thüringen
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 710945-2026.
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