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Status unbekannt

Bahnhof Berlin Zool. Garten - Brandschutztechnische Ertüchtigung (BA 5) Rohbau - Stahlbeton-Auflager

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Bahnhof Berlin Zoologischer Garten BA 5 - Brandschutztechnische Ertüchtigung Fernbahn-Gleishalle - Rohbau - Stahlbeton-Auflager - umfasst Leistungen zur Erstellung von Betonauflagern einschl. Überwachung Betoneinbau, Attikaerhöhungen, sowie Sanierungsmaßnahmen an den Lüftersteinen

Einordnung

CPV-Codes
  • 45220000
NUTS-Codes
  • BerlinDE300
Erfüllungsort
  • Berlin · DE300 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Bahnhof Berlin Zool. Garten - Brandschutztechnische Ertüchtigung (BA 5) Rohbau - Stahlbeton-Auflager

    Beschreibung

    Bahnhof Berlin Zoologischer Garten BA 5 - Brandschutztechnische Ertüchtigung Fernbahn-Gleishalle - Rohbau - Stahlbeton-Auflager - umfasst Leistungen zur Erstellung von Betonauflagern einschl. Überwachung Betoneinbau, Attikaerhöhungen, sowie Sanierungsmaßnahmen an den Lüftersteinen

    CPV-Codes
    • 45220000
    NUTS-Codes
    • BerlinDE300
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 709211-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.