Aufbereitung und Wiederverwendung von Streusplitt
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
in 3 Wochen
- Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Aufbereitung und Wiederverwendung von Winterdienststreusplitt der Saison 2026/2027
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Bayern
- Erfüllungsort
- München · DE212 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Aufbereitung und Wiederverwendung von Streusplitt
- Beschreibung
Aufbereitung und Wiederverwendung von Winterdienststreusplitt der Saison 2026/2027 Die Landeshauptstadt München, Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, Abteilung Straßenunterhalt und - betrieb beabsichtigt die Vergabe der Aufbereitung und Wiederverwendung des im Rahmen des Winterdienstes 2026/2027 ausgebrachten Streusplitts. Der ausgebrachte Streusplitt aus Moränen-Kiessplitt - Körnung 2/5 mm, darf nach dessen Aufnahme mittels Kehrmaschinen nicht mehr zur endgültigen Ablagerung auf Deponien gebracht werden. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG) fordern für derartiges Material eine Aufbereitung und die Zuführung zu einer sinnvollen und wirtschaftlichen Wiederverwendung. Demzufolge soll der aufgekehrte Splitt so gereinigt bzw. aufbereitet werden, dass das wiedergewonnene Material durch den Auftragnehmer vermarktet wird, um als Splitt und Sand im Straßenbau, im Garten- und Landschaftsbau oder zu alternativen Verwendungszwecken, wie z. B. als Zuschlagsstoff in der Baustoffindustrie oder ähnlichem, weiterverwendet werden kann. Der Straßenkehricht der im öffentlichen Bereich bei der Reinigung von Straßen, Gehwegen, Radwegen und anderen öffentlichen Verkehrsflächen anfällt ist gemäß § 3 Abs. 1 KrWG als Abfall eingestuft. Er soll im Sinne der Ausführungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aufbereitet und einer sinnvollen und wirtschaftlichen Wiederverwendung zugeführt bzw. ordnungsgemäß entsorgt werden. Geschätzte Mengen: 9.000 Tonnen Strassenkehrgut mit erhöhtem Splittanteil Als Maximalmenge an Strassenkehrgut mit erhöhtem Splittanteil werden pro Vertragsjahr 11.500 Tonnen angenommen.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Bayern
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 708004-2026.
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