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Status unbekannt

Vergabe eines Vertrages für Beschaffungsberatung

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Varisano GmbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentliches Unternehmen

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Ausschreibung eines Vertrages zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen

Einordnung

CPV-Codes
  • 79418000
NUTS-Codes
  • HessenDE712
Erfüllungsort
  • DE712 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Vergabe eines Vertrages für Beschaffungsberatung

    Beschreibung

    Zu der Varisano GmbH gehören die Varisano Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) und die Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH. Die Varisano Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) bietet medizinische Kompetenz, individuelle Betreuung und Versorgung auf höchstem Niveau. Als leistungsstarker Maximalversorger im größten kommunalen Klinikverbund der Region, der Varisano GmbH, bietet das KFH medizinische und pflegerische Versorgung der höchsten Versorgungsstufe an. Das KFH umfasst 21 Kliniken, Institute und Fachabteilungen mit rund 986 Betten einschließlich der interdisziplinären Intensivtherapie-Station sowie der Intensivstation für Neonatologie. Zu der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH mit elf medizinischen Fachabteilungen und zwei medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie 523 Betten gehören die Krankenhäuser Bad Soden und Hofheim, die Gesundheitsakademie Main-Taunus, die Seniorenresidenz Main-Taunus-Kreis und die Main-Taunus-Privatklinik. In den Kliniken der Varisano GmbH setzen sich täglich 4.500 Mitarbeiter:innen für das Wohl der ihnen anvertrauten Menschen ein. Dabei achten sie die Individualität und Bedürfnisse jedes Einzelnen und setzen sie in das Zentrum ihres Handelns. Dieses Engagement macht die Varisano GmbH zu einem wichtigen Gesundheits-Partner der Region – von der Schwangerschaftsbetreuung bis hin zur palliativen Begleitung am Ende des Lebens. Die KFH und die KdMTK möchten sich an einer Einkaufsgemeinschaften beteiligen, um Ihre Einkaufsergebnisse im Bereich der Beschaffung von medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien (inkl. Medizinprodukte wie z.B. Implantate), Desinfektions- und Hygieneartikeln, medizinische Gase, medizintechnische Bedarfe, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfe, Lebensmittel sowie von Dienstleistungen und Investitionsgütern im medizinischen und medizintechnischen Bereich zu optimieren. Vor diesem Hintergrund ist es den Auftraggebern wichtig, Partner zu finden, die nicht nur in der Vergangenheit ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt haben, sondern perspektivisch auf Basis zugesicherter Zahlen für definierte Produkte die Gewähr dafür bieten, für den Auftraggeber optimierte Einkaufspreise zu erzielen. Die vorgenannten Varisano-Kliniken schreiben den Auftrag gemeinsam aus. Es erfolgt keine Losvergabe. KFH und KdMTK treten einzeln der Einkaufsgemeinschaft bei und schließen somit jeweils einen separaten Vertrag über die Erbringung der Einkaufsdienstleistung ab. Nebenangebote, Änderungsvorschläge sowie die Abgabe mehrerer Hauptangebote für ein Los sind ausgeschlossen. Die Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen näher beschrieben.

    CPV-Codes
    • 79418000
    NUTS-Codes
    • HessenDE712
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 707190-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.