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Status unbekannt

Generalplaner für OLIA Soltau 1712+1960 Lph.1-4 + Opt.6-7 (KIB, TSA, TA, VA)

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Bei dem Projekt handelt es sich um eine neue Infrastrukturmaßnahme Oberleitungsinsel-Anlage (OLIA) Soltau. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Eisenbahninfrastruktur bedarfsgerecht anzupassen, indem eine (Teil-) Elektrifizierung hergestellt und daraus resultierende Zusammenhangsmaßnahmen realisiert werden.

Einordnung

CPV-Codes
  • 71240000
NUTS-Codes
  • NiedersachsenDE938
Erfüllungsort
  • Soltau · DE938 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Generalplaner für OLIA Soltau 1712+1960 Lph.1-4 + Opt.6-7 (KIB, TSA, TA, VA)

    Beschreibung

    Bei dem Projekt handelt es sich um eine neue Infrastrukturmaßnahme Oberleitungsinsel-Anlage (OLIA) Soltau. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Eisenbahninfrastruktur bedarfsgerecht anzupassen, indem eine (Teil-) Elektrifizierung hergestellt und daraus resultierende Zusammenhangsmaßnahmen realisiert werden.

    CPV-Codes
    • 71240000
    NUTS-Codes
    • NiedersachsenDE938
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 706650-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.