Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Ringgau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Gemeinde Ringgau
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Die Gemeinde Ringgau (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Be-trieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" vom 26.06.2023 beantragt, der vorzeitige Vorhabensbeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM2JW/documents heruntergeladen werden können.
Einordnung
- CPV-Codes
- Hardware und Lizenzen
- NUTS-Codes
- Hessen
- Erfüllungsort
- DE737 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Ringgau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
- Beschreibung
Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1.
- CPV-Codes
- Hardware und Lizenzen
- NUTS-Codes
- Hessen
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 703107-2026.
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