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Teilneubau GEH II - Stark- und Schwachstromtechnik

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 3 WochenLaut Quelle: 2026-11-19T10:00:00+01:00

Auftraggeber

Klinikum Region Hannover GmbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Sonstiger Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Sicherheitsbeleuchtungsanlage: 28 LPS-Systeme 1 NSHV/AV 1.600 A 1 NSHV/SV 1.600 A 64 UV AV/SV ca. 14.000 m Hauptleitungen ca. 270.000 m Installationsleitungen ca. 6.900 Beleuchtungskörper 1 Lichtrufanlage mit ca. 400 TN 1 EDV-Anlage ca. 550.000,00 m Datenleitungen

Einordnung

CPV-Codes
  • 45311200
  • 45312310
NUTS-Codes
  • NiedersachsenDE929
Erfüllungsort
  • Gehrden · DE929 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Teilneubau GEH II - Stark- und Schwachstromtechnik

    Beschreibung

    Der Bauherr plant die Errichtung eines Ersatzneubaus. Auf Basis der mit dem Bauherrn und den Architekten abgestimmten Nutzungsanforderungen sind für die Erschließung im geplanten Neubau für Personen und den Transport von Betten und Gütern insgesamt 8 Aufzüge geplant. Es handelt sich hierbei um Bettenaufzüge mit einer Tragkraft von 2.500 kg, die neben dem üblichen Transport von Personen auch für Betten geeignet sind.

    CPV-Codes
    • 45311200
    • 45312310
    NUTS-Codes
    • NiedersachsenDE929
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 697139-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.