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Aufnahme, Transport und Entsorgung von Schwimmstoffen aus Klärwerken - ASN 190805

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 2 WochenLaut Quelle: 2026-11-05T12:00:00+01:00

Auftraggeber

Berliner Wasserbetriebe

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Aufnahme, Transport und Entsorgung von Schwimmstoffen aus der Vorklärung im Klärwerk Waßmannsdorf und Klärwerk Schönerlinde sowie ab 2029 optional auch aus dem Klärwerk Ruhleben

Einordnung

CPV-Codes
  • 90000000
NUTS-Codes
  • BerlinDE300
Erfüllungsort
  • Schönefeld (OT Waßmannsdorf) · DE300 · DE
  • Wandlitz (OT Schönerlinde) · DE300 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Schwimmstoffe Klärwerk Waßmannsdorf

    Beschreibung

    Aufnahme/Absaugen, Transport und externe Verwertung von Schwimmstoffen mit der Abfallschlüsselnummer 190805 im Klärwerk Waßmannsdorf

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • BerlinDE300
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Schwimmstoffe Klärwerk Schönerlinde

    Beschreibung

    Beladung, Transport und externe Verwertung von Schwimmstoffen mit der Abfallschlüsselnummer 190805 im Klärwerk Schönerlinde

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • BerlinDE300
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 692589-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.