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Status unbekannt

Stickstoff-Füll-Prüf-Vorrichtung (N-Spül-Ger)

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Das Stickstoffspülgerät (N-Spül-Ger) dient zur Stickstoffspülung sowie zur Dichtheitsprüfung von optischen/ optronischen handgehaltenen sowie fahrzeuggebundenen Geräten mit verschiedenem Rauminhalt, bei denen eine periodische Kontrolle der Dichtheit und Luftfeuchte erforderlich ist. Das Gerät kann in verschienden WSA als stationäres Gerät verwendet werden. Im Bedarfsfall kann es außerhalb der WSA auch als tragbares Gerät eingesetzt werden.

Einordnung

CPV-Codes
  • 38423000
NUTS-Codes
  • Rheinland-PfalzDEB11
  • SachsenDED2E
Erfüllungsort
  • Koblenz · DEB11 · DE
  • Zeithain · DED2E · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Stickstoff-Füll-Prüf-Vorrichtung (N-Spül-Ger)

    Beschreibung

    Rahmenvertrag über die Lieferung von insgesamt 185 SE Stickstoff-Füll-Prüfvorrichtung, optisch/ optronisches Gerät (N-Spül-Ger). Die geplante Festbeauftragung liegt bei 15 SE.

    CPV-Codes
    • 38423000
    NUTS-Codes
    • Rheinland-PfalzDEB11
    • SachsenDED2E
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 692552-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.