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Status unbekannt

Rahmenvereinbarung Planungsleistungen Leit- und Sicherungstechnik bis 250TEUR je Einzelabruf

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

DB Global Business Services (Bukr 1S)

Geschätzter Auftragswert

ab 191.644.000 EUR (geschätzt)

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Rahmenvereinbarung Planungsleistungen Leit- und Sicherungstechnik Los 1 – Planungsleistung LST Neubau/ Umbau/ Rückbau aller Stellwerkstechniken Los 2 - Planungsleistung Zugbeeinflussungssystem (ZBS) S-Bahn Berlin

Einordnung

CPV-Codes
  • 71240000
NUTS-Codes
  • BerlinDE300
Erfüllungsort
  • bundesweit · DE300 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Los 1 – Planungsleistung LST Neubau/ Umbau/ Rückbau aller Stellwerkstechniken

    Beschreibung

    Los 1 – Planungsleistung LST Neubau/ Umbau/ Rückbau aller Stellwerkstechniken

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • BerlinDE300
    Geschätzter Wert

    ab 190.355.000 EUR (geschätzt)

  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Los 2 - Planungsleistung Zugbeeinflussungssystem (ZBS) S-Bahn Berlin

    Beschreibung

    Los 2 - Planungsleistung Zugbeeinflussungssystem (ZBS) S-Bahn Berlin

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • BerlinDE300
    Geschätzter Wert

    ab 1.289.000 EUR (geschätzt)

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 690867-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.