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Wiesbaden Congress & Marketing GmbH

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 2 WochenLaut Quelle: 2026-11-05T10:00:00+01:00

Auftraggeber

Wiesbaden Congress & Marketing GmbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Theatrium 2027ff - Veranstaltungstechnik/Bühnen

Einordnung

CPV-Codes
  • 79950000
  • 79952000
NUTS-Codes
  • HessenDE714
Erfüllungsort
  • Wiesbaden · DE714 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Wiesbaden Congress & Marketing GmbH

    Beschreibung

    Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb des Veranstaltungshauses RheinMain CongressCenter. Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH, als Veranstalter des Theatriums, schreibt für die Veranstaltungen für die Jahre 2027 - 2029 (optional für das Jahr 2030) die Leistung Veranstaltungstechnik/Bühnen zum Straßenfest mit ca. 100.000 Besuchern aus. Leistungszeitraum: Terminabweichungen, Verkürzung des Veranstaltungszeitraumes und örtliche Anpassungen, wie Veränderung oder Verlegung der Veranstaltungsfläche innerhalb des Stadtgebietes sind möglich. Detaillierter Ablauf und davon abweichende Zeiten sind mit der Auftraggeberin oder dem benannten Vertreter abzustimmen. Veranstaltungstage: • 11. - 13.06.2027 (Freitag bis Sonntag) • 09. - 11.06.2028 (Freitag bis Sonntag) • 08. - 10.06.2029 (Freitag bis Sonntag) • 14. - 17.06.2030 (Freitag bis Sonntag) - optional - Veranstaltungszeiten: • Freitags von 14:00 bis 02:00 Uhr, (Bühnenprogramm bis 24:00 Uhr) • Samstags von 12:00 bis 02:00 Uhr, (Bühnenprogramm bis 24:00 Uhr) • Sonntags von 12:00 bis 21:00 Uhr, (Bühnenprogramm bis 20:00 Uhr) Abbau: nach Veranstaltungsende: Sonntag ab ca. 21:00 Uhr bis Montag spätestens 08:00 Uhr (Verkehrsflächen sind frei zugänglich) Leistungsort: Veranstaltungsfläche: • Wilhelmstraße (von Friedrichstraße bis zur Sonnenberger Straße) • Freifläche vor dem Kurhaus Wiesbaden (Bowling Green & Vorplatz Kurhaus) • Kaiser-Friedrich-Platz • Freiflächen in der Grünanlage "Auf dem Warmen Damm" • Burgstraße (von Wilhelmstraße bis zur Straße "An den Quellen") • Konzertplatz im Kurpark • Wiese hinter dem Weiher Kurpark (Weiher bis Gustav-Freytag-Denkmal) Auf dem Gelände sind in der Wilhelmstraße insgesamt ca. 190 Stände angeordnet, davon ca. 30 % gastronomische Speise- und Getränke-Stände und 60% reine Getränkestände, des Weiteren 10 % allgemeine Stände mit Vorführungen und Verkaufsartikel. Fahrgeschäfte, Kinderbelustigung und Riesenrad befinden sich hauptsächlich auf dem Warmen Damm und dem Kurhausvorplatz. Der Kunsthandwerkermarkt mit ca. 120 Standteilnehmern ist auf dem Konzertplatz im Kurpark positioniert. In der Wilhelmstraße sind insgesamt 8 Deko-Tower aufgestellt. Auf den Deko-Towern ist eine Notfalldurchsage-Anlage installiert. Es werden insgesamt ca. 5-6 Bühnen einschl. Ton- und Lichttechnik aufgebaut. Zusätzlich sind div. WC-Anlagen, Sanitätsstationen und Kühlwagen auf dem Gelände verteilt. Am Kurparktor wird es einen Torbogen geben. Detaillierte Beschreibungen der Reinigungsleistungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen. Ebenso entnehmen Sie diesen Lagepläne, Grundrisse und Basisinformationen für das Objekt. Nähere Informationen siehe Leistungsbeschreibung und Aufforderung zur Angebotsabgabe.

    CPV-Codes
    • 79950000
    • 79952000
    NUTS-Codes
    • HessenDE714
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 687319-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.