Zum Inhalt springen
Status unbekannt

Lieferung, Instandhaltung & die Wartung von Kardangiographie-Anlagen | CVK | DHZC

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Charité - Universitätsmedizin Berlin

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, veröffentlicht ein Vergabeverfahren, dessen Ausschreibungsgegenstand die Lieferung, der Einbau, die Inbetriebnahme sowie die Wartung/Instandhaltung für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Übergabe von bis zu drei biplanen und acht monoplanen Kardangiographie-Anlagen, hier für die Herzkatheter-Labore und die Hybrid-HK-OP´s des Neubaus des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC) am Campus Virchow-Klinikum (CVK) ist. Die Selbstausführung kritischer Aufgaben wird gemäß § 47 Abs. 5 VgV vorgeschrieben. Nachfolgende kritische Aufgaben sind vom Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst auszuführen: • Erfüllung der Funktionen "Projektleiter und stellvertretender Projektleiter" gemäß Ziff. 6 des Wartungsvertrags und • Leistungen im Havariefall gemäß Ziff. 4 Nr. 10 und Ziff. 18 des Wartungsvertrags. Für die vorgenannten kritischen Aufgaben ist der Einsatz von Nachunternehmern unzulässig. Das gegenständliche Vergabeverfahren fällt unter die Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der Kommission vom 19.06.2025. Die Auftraggeberin wird deshalb folgende Vertragspflichten für den Auftragnehmer vorsehen: Der Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Vertrags sicherzustellen, dass die in Ausführung des Vertrags gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die aus der Volksrepublik China stammen, nicht mehr als 50 % des Gesamtwerts des Vertrags ausmachen, unabhängig davon, ob diese Waren oder Dienstleistungen unmittelbar vom Auf-tragnehmer oder von einem Unterauftragnehmer geliefert oder erbracht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin spätestens bei Übergabe auf Verlangen geeignete Nachweise zur Erfüllung dieser Verpflichtung vorzulegen. Im Falle einer Nichteinhaltung der Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Strafgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtwerts des Vertrags, bezogen auf den Gesamtpreis entsprechend Anlage 5 – Preisblatt zu zahlen. Zudem bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Einordnung

CPV-Codes
  • 33182400
NUTS-Codes
  • BerlinDE300
Erfüllungsort
  • DE300 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Lieferung, Instandhaltung & die Wartung von Kardangiographie-Anlagen | CVK | DHZC

    Beschreibung

    Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, veröffentlicht ein Vergabeverfahren, dessen Ausschreibungsgegenstand die Lieferung, der Einbau, die Inbetriebnahme sowie die Wartung/Instandhaltung für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Übergabe von bis zu drei biplanen und acht monoplanen Kardangiographie-Anlagen, hier für die Herzkatheter-Labore und die Hybrid-HK-OP´s des Neubaus des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC) am Campus Virchow-Klinikum (CVK) ist. Die Selbstausführung kritischer Aufgaben wird gemäß § 47 Abs. 5 VgV vorgeschrieben. Nachfolgende kritische Aufgaben sind vom Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst auszuführen: • Erfüllung der Funktionen "Projektleiter und stellvertretender Projektleiter" gemäß Ziff. 6 des Wartungsvertrags und • Leistungen im Havariefall gemäß Ziff. 4 Nr. 10 und Ziff. 18 des Wartungsvertrags. Für die vorgenannten kritischen Aufgaben ist der Einsatz von Nachunternehmern unzulässig. Das gegenständliche Vergabeverfahren fällt unter die Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der Kommission vom 19.06.2025. Die Auftraggeberin wird deshalb folgende Vertragspflichten für den Auftragnehmer vorsehen: Der Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Vertrags sicherzustellen, dass die in Ausführung des Vertrags gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die aus der Volksrepublik China stammen, nicht mehr als 50 % des Gesamtwerts des Vertrags ausmachen, unabhängig davon, ob diese Waren oder Dienstleistungen unmittelbar vom Auf-tragnehmer oder von einem Unterauftragnehmer geliefert oder erbracht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin spätestens bei Übergabe auf Verlangen geeignete Nachweise zur Erfüllung dieser Verpflichtung vorzulegen. Im Falle einer Nichteinhaltung der Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Strafgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtwerts des Vertrags, bezogen auf den Gesamtpreis entsprechend Anlage 5 – Preisblatt zu zahlen. Zudem bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

    CPV-Codes
    • 33182400
    NUTS-Codes
    • BerlinDE300
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 685599-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.