Rahmenvertrag Straßenbeleuchtung
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
in 12 Tagen
- Auftraggeber
Stadt Papenburg
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Straßenbeleuchtung Betriebsführung
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Niedersachsen
- Erfüllungsort
- 26871 Papenburg · DE949 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Rahmenvertrag Straßenbeleuchtung
- Beschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes. Als Anlageneigentümerin obliegt der Stadt Papenburg die Verkehrssicherungspflicht. Der Auftragnehmer hat die Stadt hierbei derart zu unterstützen, als er geeignete Kontrollleistungen vorsieht und vornimmt, damit die Stadt Papenburg ihrer Verkehrssicherungspflicht genügen kann. Ebenfalls hat der Auftragnehmer die Anlageneigentümerin darauf hinzuweisen, ob ein Anlagenzustand besteht, der darauf schließen lässt, dass die Stadt Papenburg ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht mehr nachkommt. Im Betreiberkonzept sind die vorgesehenen Maßnahmen aufzuführen. Diese sind, soweit damit keine Erneuerung oder Prüfung der Standsicherheit verbunden ist, mit der Pauschale abgegolten. Befindet sich ein Betriebsmittel in einem technisch nicht mehr einwandfreien Zustand und ist dadurch die Personen-/Anlagensicherheit gefährdet, so wird dies der Stadt rechtzeitig mitgeteilt. Die Stadt beauftragt dann zeitnah die Durchführung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Sollte die rechtzeitige Beauftragung der Maßnahmen durch die Stadt nicht erfolgen, so geht die entsprechende Verantwortung für diese Anlagenteile auf die Stadt über und der Auftragnehmer hat die daraus hervorgetretenen Mängel, Schäden und Beschädigungen von Rechtsgütern Dritter nicht zu vertreten. Weitere Umfänge der Leistung sind: Beleuchtungssteuerung, Störungsannahme, Instandhaltungssteuerung, Betriebsreservelager, Revision. Umfang Störungsmanagement: Störungsannahme, Störungsbehebung, Schadensverfolgung, Instandsetzung.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Niedersachsen
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 683293-2026.
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