Ganzgenomsequenzierung PRISM
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
in 11 Tagen
- Auftraggeber
Universitätsklinikum Frankfurt
- Geschätzter Auftragswert
ab 1.500.000,00 EUR (geschätzt)
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Gegenstand ist ein Rahmenvertrags mit Vouchervolumen von 3000 vorausbe-zahlten Vouchern mit Abrufkontingent. Ein Voucher bildet Sequenzierung und Datenprozessierung sowie die Bereitstellung von Roh- und prozessierten Daten je analysierter Bioprobe ab. Sequenzierung und Datenprozessierung werden abweichend vom Grundsatz der Losaufteilung gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben. Dies ist technisch erforderlich: Die Abnahme der Sequenzierqualität sowie die Entscheidung über Wiederholung oder Resequenzierung einzelner Proben erfolgen ausschließlich auf Grundlage der QC-Rückmeldung aus der unmittelbar durch denselben Auf-tragnehmer erbrachten Datenprozessierung. Eine Trennung auf zwei Auftrag-nehmer würde an dieser Schnittstelle einen zusätzlichen vertraglichen Abstim-mungs- und Haftungsschnitt erzeugen und die vorgesehene zeitnahe Wiederho-lungs-/Resequenzierungsentscheidung verzögern.
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Hessen
- Erfüllungsort
- Frankfurt am Main · DE712 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Ganzgenomsequenzierung PRISM
- Beschreibung
Gegenstand ist ein Rahmenvertrags mit Vouchervolumen von 3000 vorausbe-zahlten Vouchern mit Abrufkontingent. Ein Voucher bildet Sequenzierung und Datenprozessierung sowie die Bereitstellung von Roh- und prozessierten Daten je analysierter Bioprobe ab. Sequenzierung und Datenprozessierung werden abweichend vom Grundsatz der Losaufteilung gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben. Dies ist technisch erforderlich: Die Abnahme der Sequenzierqualität sowie die Entscheidung über Wiederholung oder Resequenzierung einzelner Proben erfolgen ausschließlich auf Grundlage der QC-Rückmeldung aus der unmittelbar durch denselben Auf-tragnehmer erbrachten Datenprozessierung. Eine Trennung auf zwei Auftrag-nehmer würde an dieser Schnittstelle einen zusätzlichen vertraglichen Abstim-mungs- und Haftungsschnitt erzeugen und die vorgesehene zeitnahe Wiederho-lungs-/Resequenzierungsentscheidung verzögern.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Hessen
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 679428-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert