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Läuft

Miete einer semistationären Verkehrsüberwachungsanlage

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 11 TagenLaut Quelle: 2026-11-02T23:59:00+01:00

Auftraggeber

Stadtverwaltung Naumburg (Saale)

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Miete einer semistationären Verkehrsüberwachungsanlage für 48 Monate mit einer Option auf Verlängerung um 12 Monate

Einordnung

CPV-Codes
  • 34223300
  • 34971000
NUTS-Codes
  • Sachsen-AnhaltDEE08
Erfüllungsort
  • Naumburg · DEE08 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Miete einer semistationären Verkehrsüberwachungsanlage

    Beschreibung

    Bereitstellung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit zwei gleichzeitig einsetzbaren Messeinheiten für die simultane Überwachung zweier Fahrtrichtungen.  Die Anlage ist als Full-Service-Mietmodell anzubieten. Sämtliche in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Betriebs-, Service-, Wartungs-, Eich-, Reparatur-, Datenübertragungs- und Versicherungsleistungen sind im Angebot zu berücksichtigen.  Die angebotenen monatlichen Mietpreise sind über die jeweilige Vertragslaufzeit als Festpreise anzubieten. Weitere Kosten dürfen nur entstehen, soweit sie im Preisblatt ausdrücklich und abschließend ausgewiesen sind.  Eine ordentliche Kündigung während der fest vereinbarten Laufzeit ist nicht vorgesehen. Gesetzliche und vertraglich festzulegende Sonderkündigungsrechte des Auftraggebers, insbesondere bei dauerhafter Nichterfüllung wesentlicher Mindestanforderungen, bleiben unberührt. 1.2 Lieferumfang  1 Kfz-Anhänger als Transportmittel und Schutzgehäuse der semistationären Anlage.  Aufnahme und betriebsbereite Integration von 2 eichfähigen Messsystemen zur gleichzeitigen Überwachung von 2 Fahrtrichtungen, auch bei einer Aufstellung quer zur Fahrbahn, soweit dies zulassungs- und eichrechtlich zulässig ist.  2 vollständige Messeinheiten einschließlich Dokumentations-/Kameratechnik.  2 Blitzeinheiten, abgestimmt auf die Messeinheiten.  1 mobiles Bediengerät/Tablet einschließlich sämtlicher für Einrichtung, Bedienung und Kontrolle erforderlichen Software.  Wiederaufladbare Batteriesysteme einschließlich Ladeeinrichtungen; die Auslegung muss einen autonomen Messbetrieb von mindestens 7 Tagen unter üblichen Einsatzbedingungen ermöglichen.  Elektrohydraulisches Fahrwerk mit fernbedienbarer Rangier-/Absenkfunktion und Niveauausgleich. Stadt Naumburg (Saale) Seite 2 von 8  Einklappbare bzw. gesicherte Anhängerdeichsel, geeignete Schlosssicherung und Einrichtungen gegen unbefugtes Bewegen.  Vandalismus- und Sabotageschutz, mindestens bestehend aus GPS-Ortung, Alarm-/Erschütterungserkennung, geeigneter Brand-/Feuerschutzeinrichtung und technischer Alarmierung.  Mobilfunkrouter einschließlich aller zur sicheren Datenfernübertragung erforderlichen Komponenten, SIM-/Datenvertrag, VPN-Tunnel und ausreichendem Datenvolumen für den uneingeschränkten Regelbetrieb.  Zugang zu einem Service-/Fernüberwachungsportal für den Zustand der Anlage und die sichere Übertragung der Falldaten, soweit für den angebotenen Systembetrieb erforderlich.  Sämtliche für einen rechtssicheren Betrieb erforderlichen Kabel, Adapter, Halterungen, Transport- und Sicherungselemente sowie Bedienungs- und Wartungsunterlagen.

    CPV-Codes
    • 34223300
    • 34971000
    NUTS-Codes
    • Sachsen-AnhaltDEE08
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 678969-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.