Verkehrliche Erschließung des B-Plans 481-1 „Iltisweg“ Magdeburg
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Landeshauptstadt Magdeburg Die Oberbürgermeisterin
- Geschätzter Auftragswert
ab 345.000 EUR (geschätzt)
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Versickerungsanlagen, RW-Kanal und RRB), Freianlagen und Fachplanung Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung) LPH 1 - 2, optional LPH 3 - 9 sowie weitere Besondere Leistungen
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Sachsen-Anhalt
- Erfüllungsort
- Magdeburg · DEE03 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Verkehrliche Erschließung des B-Plans 481-1 „Iltisweg“ Magdeburg
- Beschreibung
Grundlage der erforderlichen Erschließungsplanung ist die Satzung des Bebauungs-Plan 481-1 „Iltisweg“, Magdeburg. Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtgebiets Magdeburg im Stadtteil Salbke. Mit dem Plangebiet soll der von drei Seiten von Wohnbebauung umschlossene Geltungsbereich, zu einem Allgemeinen Wohngebiet entwickelt und die Siedlungskante Lüttgen-Salbke abgerundet werden. Der B-Plan wurde am 26.03.2026 rechtskräftig beschlossen. Das Plangebiet stellt sich derzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche dar und ist planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Daraus ergibt sich ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Neben der Schaffung des Baurechts für Wohnbebauung dient das Bebauungsplanverfahren der notwendigen Entwicklung eines inneren Straßennetzes und der erforderlichen Netzerweiterungen der Ver- und- Entsorgungsanlagen und deren Anbindung an die im Plangebiet anliegenden öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsnetze. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,9 ha. Die verkehrliche Erschließung der angestrebten Wohnbebauung erfolgt über die geplanten Straßenverkehrsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans, welche an die bestehenden öffentlichen Straßenverkehrsflächen Iltisweg, Stichlerweg und Wolfsweg anbinden. Durch einen mittig ins Plangebiet führenden Fuß- und Radweg von der Beyendorfer Straße aus, entsteht eine zusätzliche direkte Verbindung für Fußgänger und Radfahrer. Südlich des Plangebiets bindet die Ottersleber Straße an das übergeordnete Straßennetz der Landeshauptstadt Magdeburg an. Planungsziel ist die Abrundung der Siedlungskante Lüttgen-Salbke durch Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet mit einer grünen Mitte. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurden darüber hinaus folgende Planungsziele definiert: • Ausweisung von Bauland zur Errichtung von Wohnbebauung unter Berücksichtigung des maßgeblichen Außenlärmpegels • Anpassung der Baugrenzen, der Höhen und der Ausrichtung der Gebäude als planerische Voraussetzung für die Nutzung regenerativer Energien und für die Erhaltung des Luftaustausches mit der Umgebung Detaillierte Beschreibung und nähere Informationen siehe „Information zum Leistungsgegenstand“
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Sachsen-Anhalt
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 677823-2026.
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