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Status unbekannt

Beschaffung Seitenstapelfahrzeug

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Im Rahmen der Vertragsabwicklung sind Farbstreifen, die für die Sensoren des Seitenstapelfahrzeuges zur Unterstützung des Eingleisungsvorganges benötigt werden, zu erneuern. Um die Unterstützung des Eingleisvorganges wieder herzustellen, müssen die Farbstreifen erneuert und für eine mögliche längere Haltbarkeit im Anschluss zusätzlich zweifach mit Klarlack überzogen werden. Es handelt sich um einen Bestandteil des Hauptauftrages, der durch den Auftragnehmer auszuführen ist.

Einordnung

CPV-Codes
  • 42415110
NUTS-Codes
  • NiedersachsenDE912
Erfüllungsort
  • DE912 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Beschaffung Seitenstapelfahrzeug

    Beschreibung

    Planung, Fertigung, Lieferung und Inbetriebnahme von einem Seitenstapelfahrzeug inkl. Anbaugeräte für das Endlagerbergwerk Konrad in Salzgitter

    CPV-Codes
    • 42415110
    NUTS-Codes
    • NiedersachsenDE912
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 675450-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.