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Läuft

BLB NRW/Z/Verbrauchsmaterial_100-25-00022

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 10 TagenLaut Quelle: 2026-11-03T13:00:00+01:00

Auftraggeber

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentliches Unternehmen

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Der BLB NRW schreibt zentral für alle Dienststellen des Landes NRW (Bedarfsstellen) als auch für sich selbst den Bedarf an Verbrauchsmaterialien der Produkthauptgruppen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygienebedarf sowie Reinigungsbedarf aus. Mit den bezuschlagten Lieferanten wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Den Bedarfsstellen werden die Daten der Verbrauchsmaterialen nach Zuschlagserteilung in dem webbasierten Bestellsystems des Einkaufskataloges NRW (VKA), aus dem alle Dienststellen des Landes NRW (einschließlich des BLB NRW mit seinen sieben Niederlassungen) abrufen, zur Verfügung gestellt. Die Bedarfsstellen rufen Ihren Bedarf jeweils direkt über den Einkaufskatalog NRW ab und bestimmen Art und Umfang der Lieferungen sowie die Anlieferstelle selbst.

Einordnung

CPV-Codes
  • 31000000
  • 31500000
  • 33141110
  • 33700000
  • 33770000
  • 39220000
  • 39224000
  • 39830000
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA11
Erfüllungsort
  • DEA11 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Los 1 Leuchtmittel

    Beschreibung

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Leuchtmitteln, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Angebotene Artikel der Produktgruppe Leuchtmittel müssen den jeweiligen einschlägigen nationalen und europäischen Normen und Richtlinien oder gleichwertigen Regelungen entsprechen sowie CE-Kennzeichnungen enthalten.

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA11
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Los 2 Elektrozubehör

    Beschreibung

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Elektrozubehör, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt wird.

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA11
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 3 · LOT-0003

    Titel

    Los 3 Hygienepapier

    Beschreibung

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienepapier, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von den Dienststellen des Landes NRW und vom BLB NRW bestellt wird. Produktanforderung Hygienepapiere Die angebotenen Hygienepapiere müssen das Umweltzeichen "Blauer Engel" für Hygienepapier (RAL-UZ 5) oder ein gleichwertiges Umweltzeichen tragen. Jedes andere geeignete Beweismittel, welches die Kriterien des Blauen Engels belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das Umweltzeichen Blauer Engel oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV)

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA11
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 4 · LOT-0004

    Titel

    Los 4 Flächenhygiene &Schutzausrüstung

    Beschreibung

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA11
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 5 · LOT-0005

    Titel

    Los 5 Reinigungsmittel

    Beschreibung

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsmittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten. Angebotene Artikel der Produktgruppen müssen die Gütezeichen entsprechend des Leistungsverzeichnisses oder ein gleichwertiges Umweltzeichen aufweisen. Jeder andere geeignete Nachweis, welches die Anforderungen des jeweiligen Güte-zeichens belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter/AN aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das ge-forderte Gütezeichen oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV). s. Anlage 10 - Eigenerklärung Gütezeichen

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA11
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 6 · LOT-0006

    Titel

    Los 6 Reinigungsgeräte

    Beschreibung

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsgeräten, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA11
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 7 · LOT-0007

    Titel

    Los 7 Körperhygiene & -zubehör

    Beschreibung

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA11
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 675213-2026.

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