Zum Inhalt springen
Läuft

Schwachstromtechnik

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 7 TagenLaut Quelle: 2026-10-29T09:59:00+01:00

Auftraggeber

Der Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Schwachstromarbeiten für die Erweiterung der Paul-Maar-Schule in Flörsheim am Main Viergeschossiger Neubau (3 Vollgeschosse und 1 Staffelgeschoss mit Technikraum für Heiz- und Raumlufttechnik) befinden sich überwiegend Klassen- und Gruppenräume, eine Aufbereitungsküche, eine Mensa, eine Bibliothek sowie die üblichen Nebenräume wie Toiletten, Lager, Geräteräume sowie Putzmittelräume.

Einordnung

CPV-Codes
  • 45311000
  • 45315600
NUTS-Codes
  • HessenDE71A
Erfüllungsort
  • Flörsheim am Main · DE71A · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Schwachstromtechnik

    Beschreibung

    Schwachstromarbeiten für die Erweiterung der Paul-Maar-Schule: - Telekommunikationsanlagen - Such- und Signalanlagen - Zeitdienstanlagen - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, ELA und BMA Komponenten. u. Verkabelung - RA-Verkabelung - Datenübertragungsnetze - Fernmelde u. Info Techn. Anlagen, Medientechnik

    CPV-Codes
    • 45311000
    • 45315600
    NUTS-Codes
    • HessenDE71A
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 672353-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.