Besetzung eines Rettungswagens und Stellung eines Rettungswagenstandortes in Lüttringhausen
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
in 6 Tagen
- Auftraggeber
Stadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Die Leistung gliedert sich in nachfolgende Teilgebiete: - Eigenverantwortliche Besetzung eines gestellten RTW für den Grundbedarf - Stellung eines Rettungswagenstandorts im Bereich Lüttringhausen für einen RTW 24 Std pro Tag, 7 Tage pro Woche
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Nordrhein-Westfalen
- Erfüllungsort
- Remscheid · DEA18 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Besetzung eines Rettungswagens und Stellung eines Rettungswagenstandortes in Lüttringhausen
- Beschreibung
1. Eigenverantwortliche Besetzung eines RTW des Trägers für den Grundbedarf Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben nach § 9 RettG NRW übernimmt der LE die Besetzung von einem gestellten RTW zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransporten von Montag bis Sonntag im Zeitfenster von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr mit wöchentlich durchschnittlich 168 Wochenstunden Besetzungszeit ohne Pausenzeiten und in alleiniger Zuständigkeit. Der Träger stellt dem LE hierfür einen geeigneten RTW zur Verfügung. In der einsatzfreien Zeit werden Arbeits- und Bereitschaftsdienste geleistet. Der LE unterwirft sich hierbei einem vom Träger vorgegebenen Dienst/Besetztzeitenplan. Der Dienst/Besetztzeitenplan kann mit zwei Monaten Vorlauf jederzeit geändert werden. Sofern der LE die Leistung nicht erbringt oder mit mehr als vier Stunden Abmeldung nicht erbringt, kann der Träger die Zahlung pro Nichterbringungstag um 1/360 des Jahrespreises kürzen. 2. Stellung eines Rettungswagenstandortes Die Stadt Remscheid beabsichtigt, einen Rettungswachenstandort im Einsatzkernbereich Lüttringhausen einzurichten. Bis zur vollständigen Einrichtung dieses Standortes muss vom Leistungserbringer ein geeigneter Standort für einen Rettungswagen ab Leistungsbeginn für die Laufzeit der Vergabe im Bereich Lüttringhausen (siehe eingefügtes Bild) vorgehalten werden. Bei der Errichtung und Unterhaltung des Standortes sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, VDI-, VDE-Normen, DIN-Vorschriften, die besonderen Hygienevorschriften für den Rettungsdienst und die Richtlinien des vorbeugenden Brandschutzes zu beachten. Zum Nachweis der Eignung des Standortes hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Die Prüfung der Eignung des Standortes hinsichtlich 1. Gebäude und Infrastruktur 2. Technische Versorgung und Ausfallsicherheit 3. Fahrzeug- und Materialverfügbarkeit 4. Sicherheit und Resilienz 5. Betriebsorganisation wird in den besonderen Vertragsbedingungen erläutert. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den nachfolgend in dieser Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Auftraggeber diese Besichtigung zu ermöglichen. Zusätzlich zu den Anforderungen an den Standort sind folgende Vorgaben einzuhalten: DIN 13049 in der aktuell gültigen Fassung. Zudem ist in dem Lagerraum für Medikamente und Verbrauchsmaterial ein Kühlschrank gemäß DIN 13277 mit einem Kühlvolumen von mindestens 30 Litern zur ausschließlichen und vorschriftsmäßigen Lagerung von Medikamenten vorzuhalten. Zum Leistungsbeginn ist ein wetter- und temperaturgeschützter Fahrzeugstellplatz vorzuhalten. Die Nutzbarkeit des Standortes darf auch bei einem längeren Stromausfall in den wesentlichen Funktionen nicht eingeschränkt sein. Dazu zählt insbesondere das Ausrücken der Rettungsmittel.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Nordrhein-Westfalen
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 670840-2026.
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