Zum Inhalt springen
Status unbekannt

Neubau Frauenklinik - TGA AG 1-8

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Evangelisches Krankenhaus Oldenburg

Geschätzter Auftragswert

ab 3.003.452,39 EUR (geschätzt)

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Sonstiger Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Das Evangelische Krankenhaus Oldenburg plant den Neubau der Frauenklinik, die Erweiterung des Zentral-OPs sowie die Schaffung eines Aufnahmezentrums und weiterer Pflegestationen. Dafür ist ein Raumprogramm mit ca. 4.440 m² Nutzfläche vorgesehen.

Einordnung

CPV-Codes
  • 71000000
  • 71300000
NUTS-Codes
  • NiedersachsenDE94D
Erfüllungsort
  • Oldenburg · DE94D · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Neubau Frauenklinik - TGA AG 1-8

    Beschreibung

    Dazu sind die folgenden Planungsleistungen zu erbringen: - Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI, AG 1-8, LPH 3 bis 8 Die Leistungsphasen 1 - 2 werden durch die vorbefassten Büros Ingenieurbüro Wichmann GmbH; Ingenieurbüro von Kiedrowski Beratende Ingenieure GmbH und Medplan Planungsgesellschaft für Medizintechnik mbH erbracht. Die Unterlagen sind den Vergabeunterlagen im Ordner unter "Sonstiges" beigefügt.

    CPV-Codes
    • 71000000
    • 71300000
    NUTS-Codes
    • NiedersachsenDE94D
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 666722-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.