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Status unbekannt

Patronen 5,56mm x 45 Weichkern, DM41A1

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Patronen 5,56mm x 45 Weichkern, DM41A1

Einordnung

CPV-Codes
  • 35300000
  • 35330000
  • 35331000
  • 35331500
NUTS-Codes
  • Baden-WürttembergDE145
  • BrandenburgDE40C
  • NiedersachsenDE938
  • Nordrhein-WestfalenDEA36
  • Schleswig-HolsteinDEF0D
Erfüllungsort
  • Beeskow · DE40C · DE
  • Boostedt · DEF0D · DE
  • Dorsten · DEA36 · DE
  • Setzingen · DE145 · DE
  • Walsrode · DE938 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Los 1

    Beschreibung

    13.770.000 EA

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Los 2

    Beschreibung

    16.470.000 EA

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 658068-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.