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Vergabe von Reinigungsdienstleistungen 2027-2030 am Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 2 TagenLaut Quelle: 2026-10-23T12:00:00+02:00

Auftraggeber

Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Vergeben werden Reinigungsdienstleitungen für die Gebäude des IOW Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde: Seestraße 15, 18119 Rostock, DE Deutschland, für die Jahre 2027 bis 2030. Los 1 Gebäudeinnenreinigung Los 2 Glasreinigung

Einordnung

CPV-Codes
  • 90910000
  • 90911000
NUTS-Codes
  • Mecklenburg-VorpommernDE803
Erfüllungsort
  • Rostock · DE803 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Gebäudeinnenreinigung

    Beschreibung

    - Gebäudeinnenreinigung - Grundreinigung - Lieferung von Verbrauchsmaterial

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Mecklenburg-VorpommernDE803
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Glasreinigung

    Beschreibung

    Glasreinigung und Fassadenreinigung - Glasreinigung - Fassadenreinigung - Sonderreinigung innenliegender Sonnenschutz

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Mecklenburg-VorpommernDE803
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 645434-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.