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Status unbekannt

Auftragsänderung 1: Headsets für den aktiven Gehörschutz

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Mit dem EVB-IT Kaufvertrag wurde ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren geschlossen. Am 17.12.2025 erfolgte die Auftragserteilung samt Sofortabnahmen. Es besteht ein zusätzlicher Beschaffungsbedarf, der den Kauf und die Lieferung von USB-Splittern und COM-Kabeln umfasst.

Einordnung

CPV-Codes
  • 32000000
NUTS-Codes
  • Baden-WürttembergDE111
Erfüllungsort
  • Stuttgart · DE111 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Auftragsänderung 1: Headsets für den aktiven Gehörschutz

    Beschreibung

    Umfang der Nachtragsvereinbarung (Auftragserweiterung): MOGOOD USB-C-Splitter 1-zu-2, Höchstabnahmemenge 200 Stk, keine Mindestabnahmemenge; Com Cable - CC01 - USB-C (Phone - Iphone+Zello) - Angled - Tan - 800mm, Mindest- /Sofortabnahmemenge 435 Stk., Höchstabnahmemenge 500 Stück

    CPV-Codes
    • 32000000
    NUTS-Codes
    • Baden-WürttembergDE111
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 645089-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.