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Status unbekannt

Wohnen für Obdachlose in Plön - Gebäude

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Stadt Plön - Die Bürgermeisterin -

Geschätzter Auftragswert

ab 219.738,36 EUR (geschätzt)

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI

Einordnung

CPV-Codes
  • 71000000
NUTS-Codes
  • Schleswig-HolsteinDEF0A
Erfüllungsort
  • Plön · DEF0A · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Wohnen für Obdachlose in Plön - Gebäude

    Beschreibung

    Die Stadtverwaltung Plön plant auf dem Grundstück Am Rodomstor 8 - 10 zwei aneinandergrenzende Wohngebäude für Obdachlose zu errichten. Die geplanten Wohngebäude entsprechen den Vorgaben vom Bebauungsplan. In dem größeren Baukörper sollen 5 Wohneinheiten zwischen ca. 48 bis 50,5 m² sowie 8 Wohneinheiten zwischen ca. 24 und 25,5 m² entstehen. In dem kleineren Baukörper werden zwei Zweizimmerwohnungen zwischen ca. 33 bis 35 m² sowie 7 Einzimmerwohnungen zwischen ca. 23 und 26 m² entstehen. Die Kosten der Kostengruppen 200-500 wurden auf ca. 2.397.600 € brutto geschätzt. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121016598 eingestellt.

    CPV-Codes
    • 71000000
    NUTS-Codes
    • Schleswig-HolsteinDEF0A
    Geschätzter Wert

    ab 219.738,36 EUR (geschätzt)

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 643882-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.