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Status unbekannt

Sanitärarbeiten

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Universitätsklinikum Ulm Bereich IV 2 Vergabemanagement und Projekteinkauf Vergabestelle

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Der Bereich IV Wirtschaft und Logistik und der Bereich II Infrastruktur des Universitätsklinikums Ulm beabsichtigt die Betriebserhaltende Sanierung MKL Bettenhaus; für das Gewerk Sanitär zu beauftragen. Dies wird in einem zweistufigen Verfahren für die Gewerk Sanitärarbeiten im Namen und für Rechnung des Universitätsklinikums Ulm zu vergeben. Die erste Stufe umfasst die Einreichung des Teilnahmeantrages. Aus den Bewerbern werden geeignete Unternehmen ausgewählt, die in der zweiten Stufe die Angebote mit entsprechenden Unterlagen einreichen müssen.

Einordnung

CPV-Codes
  • 45000000
  • 45332400
NUTS-Codes
  • Baden-WürttembergDE144
Erfüllungsort
  • Ulm · DE144 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Sanitärarbeiten

    Beschreibung

    Betriebserhaltende Sanierung MKL Bettenhaus; Sanitärarbeiten

    CPV-Codes
    • 45000000
    • 45332400
    NUTS-Codes
    • Baden-WürttembergDE144
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 634220-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.