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Status unbekannt

Fachplanung für Tragwerksplanung (HOAI Teil 4 Abschnitt 1)

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Bethanien Krankenhaus Chemnitz gemeinnützige GmbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Sonstiger Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Fachplanung für Tragwerksplanung (HOAI Teil 4 Abschnitt 1)

Einordnung

CPV-Codes
  • 71300000
NUTS-Codes
  • SachsenDED41
Erfüllungsort
  • Chemnitz · DED41 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Fachplanung für Tragwerksplanung (HOAI Teil 4 Abschnitt 1)

    Beschreibung

    Erweiterung des Bethanien Bildungszentrums für Gesundheitsfachberufe: Leistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung mit den Leistungsphasen 1 bis 6 nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 und Leistungen der Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung mit den Leistungsphasen 1 bis 7 nach HOAI 2021, Anlage 1 mit jeweils stufenweiser Beauftragung; Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3. Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der aktuelle Terminplan sieht eine Beauftragung und den Beginn der Stufe 1 Anfang März 2027 vor. Das Budget der KG 200 bis 700 beträgt rd. 12,4 Mio. EUR brutto.

    CPV-Codes
    • 71300000
    NUTS-Codes
    • SachsenDED41
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 624323-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.