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Status unbekannt

Beschaffung und Implementierung einer Online-Bibliothek einschließlich Fortbildungsportal und Clinical Decision Support für die Klinikum Chemnitz gGmbH

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Klinikum Chemnitz gGmbH, c/o Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentliches Unternehmen

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Beschaffung und Implementierung einer Online-Bibliothek einschließlich Fortbildungsportal und Clinical Decision Support für die Klinikum Chemnitz gGmbH

Einordnung

CPV-Codes
  • 72320000
  • 92510000
NUTS-Codes
  • SachsenDED41
Erfüllungsort
  • Chemnitz · DED41 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Beschaffung und Implementierung einer Online-Bibliothek einschließlich Fortbildungsportal und Clinical Decision Support für die Klinikum Chemnitz gGmbH

    Beschreibung

    Beschaffung und Implementierung einer Online-Bibliothek, die medizinischem, pflegerischem und administrativem Personal orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf Fachliteratur sowie integrierte Weiterbildungsmöglichkeiten und Clinical Decision Support bietet.

    CPV-Codes
    • 72320000
    • 92510000
    NUTS-Codes
    • SachsenDED41
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 611701-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.