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Status unbekannt

Bauüberwachungsleistungen - Oberbauprogramm 2027 (Ballungsnetz Mainz)

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Im Ballungsnetz Mainz wird die Infrastruktur erneuert. Dazu wird die BÜW Leistung ausgeschrieben. Die zu überwachenden Leistungen sind Maßnahmen für „Investives Oberbauprogramm 2027“ des Netzes Mainz. Das investive Oberbauprogramm beinhaltet die Ersatzneubauten von ausgewählten Bahnbetriebsanlagen der DB AG zur Ertüchtigung und Erhalt der Leistungsfähigkeit des Streckennetzes.

Einordnung

CPV-Codes
  • 71356100
NUTS-Codes
  • Rheinland-PfalzDEB35
Erfüllungsort
  • Mainz · DEB35 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    LOS 1 - Fahrbahn

    Beschreibung

    LOS 1 - Fahrbahn

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Rheinland-PfalzDEB35
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    LOS 2 - Leit- und Sicherungstechnik

    Beschreibung

    LOS 2 - Leit- und Sicherungstechnik

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Rheinland-PfalzDEB35
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 603464-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.