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Status unbekannt

LK - Wartung und Weiterentwicklung einer Kommunal App (inkl. Backend)

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Landkreis Hameln-Pyrmont

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Wartung und Weiterentwicklung einer Kommunal App (inkl. Backend)

Einordnung

CPV-Codes
  • 72262000
NUTS-Codes
  • NiedersachsenDE923
Erfüllungsort
  • Hameln · DE923 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    LK - Wartung und Weiterentwicklung einer Kommunal App (inkl. Backend)

    Beschreibung

    Im Rahmen des Förderprogramms "Modellprojekte Smart Cities" wird die bestehende Kommunal-App "Ha-Py-Landkreis App" des Landkreises Hameln-Pyrmont weiterentwickelt. Gesucht wird ein Dienstleister für die Pflege und funktionale Weiterentwicklung der App, des zugehörigen Backends (Headless CMS, REST-/GraphQL-APIs) sowie für die Umsetzung der App-Ausspielung auf digitalen Stelen. Die App wird unter Open-Source-Lizenz (EUPL) veröffentlicht, die bestehende Funktionalität ist dokumentiert. Ziel ist es, die digitale Teilhabe und kommunale Serviceangebote nutzerfreundlich auszubauen.

    CPV-Codes
    • 72262000
    NUTS-Codes
    • NiedersachsenDE923
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 594821-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.