VgV Tragwerksplanung - Neubau Feuerwehrgerätehaus Triberg im Schwarzwald
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Stadt Triberg
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Die Stadt Triberg im Schwarzwald beabsichtigt an der Frejusstraße 1, 78098 Triberg im Schwarzwald, auf dem Grundstück zwischen der Frejusstraße, der Gerwigstraße und der Nußbacher Straße einen Neubau für ein Feuerwehrgerätehaus zu realisieren. Die auf dem Grundstück bestehenden Gebäude werden hierfür zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Aufgabe. Für die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gem. - §§ 49, 51 HOAI - LPH 1-6 inkl. Objektüberwachung wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Es wird eine Beratung hinsichtlich der konstruktiven und wirtschaftlichen Vor- oder Nachteile auch in Hinblick auf eine mögliche Holzhybridkonstruktion erwartet. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 11.12.2026 ganztägig statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Baden-Württemberg
- Erfüllungsort
- DE136 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
VgV Tragwerksplanung - Neubau Feuerwehrgerätehaus Triberg im Schwarzwald
- Beschreibung
Die Stadt Triberg im Schwarzwald beabsichtigt an der Frejusstraße 1, 78098 Triberg im Schwarzwald, auf dem Grundstück zwischen der Frejusstraße, der Gerwigstraße und der Nußbacher Straße einen Neubau für ein Feuerwehrgerätehaus zu realisieren. Die auf dem Grundstück bestehenden Gebäude werden hierfür zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Aufgabe. Ziel ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles Gebäude zu errichten, das neben einer hochwertigen Architektur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auch die aktuellen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie die funktionalen und feuerwehrspezifi-schen Anforderungen erfüllt. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses hat die Stadt Triberg im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese wurde von Hättich und Faber Architekten PartGmbB aus Haslach erstellt und ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Die BGF des maximal 3-geschossigen Feuerwehrgerätehauses beträgt gemäß der Machbarkeitsstudie nach aktuellem Stand ca. 2.000 m². Darüber hinaus soll ein Übungsturm errichtet werden. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Fahrzeughalle ist für sieben Stellplätze auszulegen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 2.700 m², die Grundfläche des Feuerwehrgerätehauses beträgt lt. Machbarkeitsstudie ca. 800 m². Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich HWextrem des Nussbachs (Wasserspiegellage 609,4m ü. NHN). Die Kosten der Kostengruppen 300 bis 500 werden (Stand 2026) mit ca. 4,53 Mio. EUR brutto veranschlagt und stellen sich folgend zusammen: KG 300 +400 ca. 4,28 Mio EUR KG 500 ca. 250,- T EUR Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Eine Fertigstellung des Gebäudes wird für die Jahre 2028/2029 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 11.12.2026 ganztägig statt. Für die weitere Planung werden neben Objektplaner/-in auch Fachplanende für die Bereiche Freianlagen, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung - HLS sowie technische Gebäudeausrüstung - ELT gesucht. Zuwendungen nach der ZFeuVwV wurden bewilligt, weitere Fördermittel sollen beantragt werden. Ein Nachweis über die Prüfung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens nach Klimaschutz und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Stadt Triberg strebt an, zum Planungsstart Anfang 2027 die nachfolgenden Gutachten zur Verfügung zu stellen: • Kampfmittel: Auswertung der Luftbilder, • Lärmgutachten, • Bodengutachten. Zusatz Tragwerksplanung: Nach der Erdbebenzonenkarte für Baden-Württemberg liegt das Baugebiet in Erdbebenzone 1 (geringe Gefährdung). Triberg gehört zur Schneelastzone 2a. Für die Fahrzeughalle ist eine Spannweite von ca. 13m anzunehmen und im Sinne der Flexibilität der Räume die Anzahl der erforderlichen Stützen möglichst zu reduzieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 2.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Baden-Württemberg
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 593372-2026.
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