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Status unbekannt

HGU_VITA_Heizung/Kälte

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (DIN 18 380);

Einordnung

CPV-Codes
  • 45331000
NUTS-Codes
  • HessenDE71D
Erfüllungsort
  • Geisenheim · DE71D · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    HGU_VITA_Heizung/Kälte

    Beschreibung

    Heizung: 1265,15 m Edelstahlrohr 12 mm - 54 mm mit den enstprechenden Armaturen (Bogen,...) 106 m Stahlrohr 42,4 mm - 88,9 mm mit den enstprechenden Armaturen (Bogen,...) 1371 m Wärmedämmung 12 mm - 88,9 mm 48 St. Heizkörper Fußbodenheizungsrohr (PE-Xa) 4280 m (Verteiler, ...) Winterbauheizung Kälte: Zentrale Betriebstechnik Klimakaltwasser Leistung 210 kW 1647 m Edelstahlrohr, 15 mm 219,1 mm mit den entsprechende Dämmung und Bauteile 1St. Wärmetauscher "Freie Kühlung" 150 kW 1 Druckhalteanlage 10 St. Umluftkühlgerät Deckenkassette 2,5kW 29 St. Umluftkühlgerät 4,5kW

    CPV-Codes
    • 45331000
    NUTS-Codes
    • HessenDE71D
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 593114-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.