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Status unbekannt

Erweiterung Zentralkälteversorgung 70-00006-3000-75

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Erweiterung Zentralkälteversorgung 70-00006-3000-75

Einordnung

CPV-Codes
  • 45331231
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA2C
Erfüllungsort
  • Sankt Augustin · DEA2C · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Erweiterung Zentralkälteversorgung 70-00006-3000-75

    Beschreibung

    "* Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle: Leistungsbeginn 12.01.2026; Leistungsende 31.12.2026 * Beschreibung der Beschaffung: Erweiterung der Zentralkälteversorgung, 1. Ausbaustufe LOS 1: Neubau B2 400 kW Kälteanlage ( Kältemaschine mit Einhausung) 2 Pumpen, ca. 16 Armaturen ca.250 m Stahlrohr DN 100 bis DN 150 LOS 2: Kälteerweiterung Campus C5 1 Trockenkühler 490 KW 1 Pumpe, ca. 30 Armaturen ca. 350 m Stahlrohr DN 125 bis DN 150. Die Lose sind gemeinsam anzubieten und werden an einen Bieter vergeben. Es werden separate Aufträge für jedes Los erteilt (separate Rechnungstellung!)."

    CPV-Codes
    • 45331231
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA2C
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 592831-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.