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Status unbekannt

Krankenhausinformationssystem

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Rheumazentrum Mittelhessen GmbH & Co. KG

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Sonstiger Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Das Rheumazentrum Mittelhessen hat sich entschieden, ein komplettes Kranken-hausinformationssystem für den Standort auszuschreiben, welches die KHZG-Fördertatbestände 3- 6 erfüllt und welches darüber hinaus alle administrativen und klinischen Prozesse einer Akut-, AHB- und (DRV-) Rehaklinik abbildet.

Einordnung

CPV-Codes
  • Hardware und Lizenzen48000000
  • Hardware und Lizenzen48180000
NUTS-Codes
  • HessenDE724
Erfüllungsort
  • Bad Endbach · DE724 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Krankenhausinformationssystem

    Beschreibung

    An dem Standort in Bad Endbach stehen zur ganzheitlichen Therapie akuter und chronischer rheumatischer Erkrankungen eine Akutklinik mit 80 Betten und eine An-schlussheilbehandlungs- (AHB) und Rehabilitationsklinik mit 36 Betten zur Verfü-gung. Zum Klinikkomplex gehören außerdem zwei Praxen mit ärztlicher Rheuma-sprechstunde und eine ambulante Therapieeinrichtung für Physiotherapie, physikali-sche Therapien und Ergotherapie. Im Laufe der Jahre wurde der Klinikbereich stän-dig modernisiert und die Infrastruktur ausgebaut. Das Rheumazentrum Mittelhessen hat sich entschieden, ein komplettes Kranken-hausinformationssystem für den Standort auszuschreiben, welches die KHZG-Fördertatbestände 3- 6 erfüllt und welches darüber hinaus alle administrativen und klinischen Prozesse einer Akut-, AHB- und (DRV-) Rehaklinik abbildet. Das künftige KIS ist dahingehend aufzusetzen, dass es im Zusammenspiel mit weiteren Subsys-temen/ Modulen das patientenführende System ist. Das KIS soll auf Basis eines "Best-Practice"-Ansatzes im Rahmen einer gemeinsamen Projektarbeit eingeführt werden. Vom Auftragnehmer wird entsprechend ein beratender und optimierender Prozessansatz im Rahmen der Softwareimplementierung erwartet. Die zu liefernde Software muss über die Möglichkeiten und Instrumente verfügen, die z.B. die Anwen-der in den Stand versetzen, den Behandlungsverlauf des Patienten so effizient wie möglich zu steuern, sowie die Leistungen schnell, erlössicher und KHZG-konform (FTB 3-6) zu dokumentieren und abzurechnen. Die Anbieter werden daher gebeten, ein Angebot über ein komplettes KHZG-konformes KIS inklusive aller notwendigen Dienstleistungen zur Implementierung und zur Wartung/ Service abzugeben, welches die Muss-Kriterien der KHZG-Fördertatbestände 2 - 6 erfüllt (die Muss-Kriterien für das Aufnahme- und Behandlungsmanagement des FTB 2 werden über die Portallö-sung der Fa. Samedi, das Entlass- und Überleitungsmanagement über die Lösung der Fa. Verbund Pflegehilfe erfüllt (s. Reiter "Schnittstellen" der Anlage 1), der Auf-tragnehmer schuldet in diesem Bereich entsprechend nur die Anbindung gemäß technischer Anforderungen und Interoperabilitätsstandards des KHZG). Das neue KIS soll die Digitalisierung und Effizienz der Krankenhausprozesse maßgeblich un-terstützen und damit die Patientenversorgung optimieren.

    CPV-Codes
    • Hardware und Lizenzen48000000
    • Hardware und Lizenzen48180000
    NUTS-Codes
    • HessenDE724
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 592661-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.